DKB PushTAN nicht auswählbar

florifantasy

Betreff:

DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 18.01.2015 - 21:30 Uhr  ·  #114107
Hallo,

habe jetzt das PushTAN Verfahren der DKB aktivieren können. Funktioniert auch nebenher zum iTAN Verfahren sehr gut.
In der App lässt es sich allerdings nicht auswählen.
Ein Freund hatte das Problem mit Outbank ebenfalls, dort war die Lösung zum Einen neu zu Synchronisieren aber (noch wichtiger) den Anmeldenamen um ein "_p" zu ersetzen, da die DKB anscheinend einen neuen Login nur für dieses TAN Verfahren vorsieht.
Bei dieser App hilft das allerdings nichts, keine Änderung möglich. Oder habe ich etw übersehen?

onlbanker

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 08:01 Uhr  ·  #114108
DKB = FI und bei FI hat normalerweise jedes PIN/TAN Verfahren einen eigenen Anmeldenamen der mit der Bank vereinbart werden muss bzw. von der Bank vorgegeben wird. Welchen verwendest du denn im Webbanking für PushTAN? Genau den selben musst du auch in B4 verwenden.

subsembly

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 08:52 Uhr  ·  #114110
Hallo,

wo hast Du denn das "_p" angehängt. Im Bankzugang, oder im Konto? Wenn es im Web geht, dann sollte es auch in Banking 4 gehen.

Ich frage mich, wer sich bei der DKB/FI/WerAuchImmer den Unfug mit den unterschiedlichen Anmeldenamen ausgedacht hat? Das bettelt ja förmlich nach Ärger und Problemen bei den Anwendern. Vielleicht sollte man Produktmanager und Entwickler grundsätzlich zwingen regelmäßig den Endkundensupport selbst zu übernehmen. :-)

msa

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 10:57 Uhr  ·  #114115
Also: FI "kann" pro Legitimations-ID (= pro Anmeldename) grundsätzlich nur EIN TAN-Verfahren. Deswegen ist es bei fast allen Sparkassen so, dass bei einer Onlinebestellung eines pushTAN-Zuganges nicht der vorhandene Zugang UMgestellt wird, sondern es wird ein ZUSÄTZLICHER Zugang eingerichtet, der als Sicherungsmittel eben pushTAN hat. So ist das bisherige Verfahren noch nutzbar, auch in der Übergangszeit der Einrichtung. Das ist aber eben nur möglich, indem man dem Kunden eine zusätzliche Leg.ID anlegt, mit eben zusätzlichem Anmeldenamen.

Bei der DKB (die ja einen eigenen Web-Server unterhält) ist es so gelöst, dass der Kunde nur seinen pushTAN-Wunsch online eingibt und mit einer iTAN bestätigt. Er bekommt dann die Erstzugangsunterlagen in Form des pushTAN-Briefes und einer neuen, zusätzlichen Legitimations-ID mit Start-PIN. Für diese neue Leg.ID ist bereits ein Anmeldename gesetzt, und zwar der bisherige des iTAN-Zugangs, ergänzt um ein "_p" . Also wenn der bisherige Name meinetwegen "Hugo12" war, dann ist der für pushTAN "Hugo12_p" . Eine Medienbezeichnung für pushTAN wird im Bestellprozeß vom DKB-Webserver NICHT abgefragt, es wird grundsätzlich "pushtan" verwendet. Bei "normalen" Sparkassen wird, wenn man einen pushTAN-Zugang bestellt, der Medienname im Bestellvorgang abgefragt und verwendet. Als Anmeldename wird hier etwas mit der irgendwie ergänzten Kontonummer gesetzt.

onlbanker

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 13:52 Uhr  ·  #114118
Zitat geschrieben von subsembly
Ich frage mich, wer sich bei der DKB/FI/WerAuchImmer den Unfug mit den unterschiedlichen Anmeldenamen ausgedacht hat?

Ich war das zwar nicht aber wenn man erklärt, dass das System über den Anmeldenamen weiß, wie es die TAN abzufragen hat gibt es keine Probleme damit. Die meisten Kunden sollten eh nur ein PIN/TAN Verfahren haben, weil man eher selten mehrere parallel braucht.

msa

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 14:27 Uhr  ·  #114119
Das mag für die Sparkassen zutreffen, für die DKB tut es das nicht. Die propagiert explizit, dass man das iTAN-Verfahren "selbstverständlich" beibehalten kann (und soll).

Vom Ablauf: Man kann erst mal pushTAN nur DAZUbestellen. Falls man dann "entgegen dem Rat der Bank" iTAN nicht mehr will, muß man dies extra abbgestellen (erst möglich wenn pushTAN läuft) und wird dabei nochmal gefragt, ob mans wirklich dauerhaft nicht mehr will, denn wenn iTAN einmal abbestellt wurde, dann ist es nicht wieder aktivierbar, heißt es da.

Im Übrigen wird man explizit darauf hingewiesen, dass man auch gerne alle drei bei der DKB verfügbaren Verfahren (iTAN, pushTAN und chipTAN) gleichzeitig aktivieren und nutzen kann, man dann drei Leg.IDs und drei Anmeldenamen bekommt und man sich dann bitte immer mit dem einloggt, der dem TAN-Verfahren zugehört, das man gerade nutzen mag.

infoman

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 14:39 Uhr  ·  #114120
Zitat geschrieben von onlbanker
Die meisten Kunden sollten eh nur ein PIN/TAN Verfahren haben, weil man eher selten mehrere parallel braucht.

OFF-T. (nur als Anmerkung - hat nichts direkt mit der DKB und dem TS zu tun)
Mein Banker ist diesbzgl. anderer Meinung, dieser ist ua. der Auffassung, dass jede Person "innerhalb der Familie" auf ein gemeinsames Konto bspw. Zugriff hat, jeweils eine separate ID beantragen soll.
Dito für die unterschiedliche Verfahren, da evtl. unterschiedliche Berechtigungen (bspw. HBCI-Karte für Desktop, pushTAN für unterwegs und vormal (aber immer noch aktiv) bspw. chipTAN.)

msa

Betreff:

Re: DKB PushTAN nicht auswählbar

 ·  Gepostet: 19.01.2015 - 16:47 Uhr  ·  #114122
Zitat geschrieben von infoman
Mein Banker ist diesbzgl. anderer Meinung, dieser ist ua. der Auffassung, dass jede Person "innerhalb der Familie" auf ein gemeinsames Konto bspw. Zugriff hat, jeweils eine separate ID beantragen soll.

Das SOLLTE eigentlich selbstverständlich sein! Es muß ja immer klar sein, WER eine Überweisung gemacht hat. Ob Mama oder Papa oder gar ein Kind (ggf. für alte Eltern). Das Sicherungsverfahren ist ja quasi die Unterschrift, da unterschreibt auch Papa nicht mit dem Namenszug von Mama...

Ich weiß wohl, dass das in vielen Familien anders ist, und man hat einfach "den Zugang" und benutzt den gemeinsam, weil's einfacher ist. Das ist aber gefährlich. Einerseits vielleicht, wenn Zahlungen getätigt werden, für die sich eine Ermittlungsbehörde interessiert (wenn Papa was mit der Steuer trickst und das dann mit Mamas Zugang überweist, dann kann diese nur noch schwer sagen "ich hab von nix gewußt"), andererseits aber gibts auch Probleme, wenn z.B. der eigentliche Inhaber verstirbt und noch nach dem Tod mit dem Zugang - also der Unterschrift des Toten - Zahlungen überwiesen werden. Die Bank wird außerdem sofort, wenn ihr das Ableben des Kunden bekannt wird, die Zugänge dieses Kunden sperren. Nehmen wir an, Papa ist verstorben, dann sitzt Mama, die den Zugang mit benutzt hat, erst mal auf dem trockenen und kann nichts mehr überweisen und muß erst einen eigenen Zugang beantragen und flott kriegen. Abgesehen davon, dass die gute Mama in der Situation sicher anderes zu tun hat, gibt es auch noch Banken, wo für Gemeinschaftskonten nicht EIN Inhaber allein Onlinebanking beantragen kann. Dann wirds richtig blöd. Der alte Zugang ist gesperrt und Mama (um beim Beispiel zu bleiben) kann wegen des Gemeinschaftskontos - Papa ist ja tot und kann nicht mehr unterschreiben - allein keinen neuen beantragen. Auch wenn Kinder für die alten Eltern gehandelt haben, können sie dann bis zum Erbschein nichts mehr bezahlen. Das führt dann zu größeren Probleme.

==> Also immer für jeden Berechtigten einen EIGENEN Zugang beantragen und nie einen anderen mitbenutzen.