Vorläufige Zulassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

Vorläufige Zulassung eines Fachprogrammes zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft

MichaelRudhart

Betreff:

Vorläufige Zulassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

 ·  Gepostet: 07.01.2021 - 21:19 Uhr  ·  #158366
Gemäß § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) zugelassen sind.

Unter die Regelung des § 94 Absatz 2 GO NRW fallen insbesondere folgende Körperschaften im Land NRW:
- die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise sowie der Städteregion Aachen
- der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- der Regionalverband Ruhr (RVR)
- der Landesverband Lippe (LVL) und
- die kommunalen Zweckverbände im Sinne des GkG NRW

Diese Körperschaften müssen künftig sicherstellen, dass sie für die automatisierte Ausführung der Geschäfte ihrer kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachverfahren verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zugelassen sind.

(Quelle: https://gpanrw.de)

Damit alle windata-Anwender auch weiterhin mit ihrer gewohnt zuverlässigen und leistungsfähigen Lösung "windata professional 9 SQL" arbeiten können, wurde die "Vorläufige Zulassung eines Fachprogrammes zur automatisierten Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft gemäß § 94 Absatz 2 GO NRW" erteilt.

Das Zulassungsdokument erhalten Sie auf Anfrage: vertrieb@windata.de