CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

Peter D.

Betreff:

CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

 ·  Gepostet: 09.01.2025 - 16:40 Uhr  ·  #175204
Hallo Zusammen,

ich nutze ProfiCash 12.90 als Kassenwart für unseren Verein. Seit Beginn des Jahres nutze ich ein neues Kassenbuch (Excel) und möchte hierfür eine CSV Datei in ProfiCash erstellen um diese dann in die Excel Tabelle zu kopieren. Nun steht auf der Benutzeroberfläche von ProfiCash ganz viel mit Import/Export aber ich kann nichts zum Erstellen einer CSV Datei finden.
Sicher weiß jemand wie das geht und ist mir behilflich.

Herzliche Grüße
Der Neuling

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

 ·  Gepostet: 09.01.2025 - 21:35 Uhr  ·  #175210
ganz abgesehen, dass du kein "echtes" Kassenbuch in Excel führen darfst, das genügt nicht den GoBd Anforderungen, was sagt denn deine lizenzgebende Bank zu deiner Frage?

infoman

Betreff:

Re: CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

 ·  Gepostet: 10.01.2025 - 01:49 Uhr  ·  #175211

hb

Betreff:

Re: CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

 ·  Gepostet: 11.04.2025 - 13:37 Uhr  ·  #176580
Für meinen Verein läuft der Export mit ProfiCash 11 in zwei Schritten:

Einmalig in Menü| Datei | Beschreibung Export | Umsätze > Satzbeschreibung die Trennzeichen, Felder, Zeichensatz usw. definieren.

Laufend dann in Menü | Datei | Ausführen Export | Umsätze und Salden | Exportieren

Die Ordnungsmäßigkeit der Vereinsbuchführung stelle ich durch den Ausdruck! aller Umsatzbuchungen direkt aus ProfiCash heraus dar. Die Kategorien sind dann die Gegenbuchungen und deren Summen Teil des Kassenberichts. Für meine Rechnungsprüfer und die NV-Bescheinigung vom Finanzamt reichte dies bislang.

infoman

Betreff:

Re: CSV Datei in ProfiCash 12.90 erstellen

 ·  Gepostet: 11.04.2025 - 14:57 Uhr  ·  #176583
Zitat geschrieben von hb
Für meine Rechnungsprüfer und die NV-Bescheinigung vom Finanzamt reichte dies bislang.

Beratung darf und wird hier im Forum nicht durchgeführt, hierfür sind Stb., Verbände und Rechtsanwälte zuständig.
Nur weil es bisher funktioniert hat, muss es nicht korrekt sein - rückwirkend kann bis zu 10 Jahre geprüft/geändert/aufgehoben werden.

auf die GoBD wurde auch im Forum schon mehrmals hingewiesen.
u.a. steht ja auch drin - sinngemäß: ... gilt auch für elektronische Daten, die in einem Format archiviert werden müssen, welches eine nachträgliche Änderung ausschließt alleine hiermit haben viele (Vereine/Kleinunternehmen) ein Problem.
Eine Verfahrensdokumentation wird in der Regel auch nicht vorhanden sein.

oder aktuell: E-Rechnung ab 2025 auch für Vereine Pflicht