Frage zum Konto

Web Man

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Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 03.04.2008 - 18:01 Uhr  ·  #47166
Wenn man 18 jahre alt ist hat man dann alle Reche auf seine Konten ?
(Sparkonten , Girokonten ?)
??? :?:

Raimund Sichmann

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 03.04.2008 - 19:41 Uhr  ·  #47177
Hallo Web,

wie ist deine Frage gemeint? Es gibt durchaus Konten, bei denen du Kontoinhaber bist, aber z.B. nicht einfach verfügen kannst.

Du musst also schon etwas konkreter werden.

Gruß
Raimund

Web Man

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 03.04.2008 - 19:59 Uhr  ·  #47181
Hallo
Ich meine das Sparkonto kann ich da zugreifen ??
Wenn man 18 ist ?

Raimund Sichmann

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 03.04.2008 - 20:02 Uhr  ·  #47182
Wenn keine Verfügungsbeschränkung vereinbart wurde - z.B. von deinen Erziehungsberechtigten - dann darfst du im Normalfall an das Geld heran. Du solltest da aber zur Sicherheit mit deiner Bank sprechen, die dem übrigens dem Bankgeheimnis unterliegt. Eine Kündigungsfrist gibt es bei den meisten Sparkonten übrigens auch.

Die Frage hat aber wenig mit Onlinebanking zu tun oder willst du online an das Geld?

Gruß
Raimund

ronald.n

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 03.04.2008 - 20:05 Uhr  ·  #47183
Mit Onlinebanking hat das wohl wenig zu tun.

Geh doch einfach mal mit dem Sparbuch in Deine Filiale und frag die nette Beraterin oder den netten Berater.

Die helfen Dir bestimmt gerne weiter.

Mit 18 bist Du zumindest volljährig und musst selber beurteilen, ob Du Ärger mit Deiner Familie bekommst wenn Du die Kohle vom Sparbuch verballerst.

TEO

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 04.04.2008 - 09:53 Uhr  ·  #47196
Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen laeuft und Deine Eltern bisher Erziehungsberechtige waren und auf dem (Spar)Konto Vollmacht hatten, ist es zumindestens bei uns so, dass mit dem 18. Lebensjahr volle Rechte auf den Inhaber (Du) übertragen werden und die Erziehungsberechtigten herrausfallen.

Sollten Die Eltern weiterhin Vollmacht brauchen, ist diese neu anzulegen.

Ob diese Handhabung überall gleich ist, bzw. rechtl. vorgeschrieben ist, weiss ich nicht.

lordfriedrich

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Re: Frage zum Konto

 ·  Gepostet: 04.06.2008 - 21:04 Uhr  ·  #48695
Zitat geschrieben von TEO
Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen laeuft und Deine Eltern bisher Erziehungsberechtige waren und auf dem (Spar)Konto Vollmacht hatten, ist es zumindestens bei uns so, dass mit dem 18. Lebensjahr volle Rechte auf den Inhaber (Du) übertragen werden und die Erziehungsberechtigten herrausfallen.

Sollten Die Eltern weiterhin Vollmacht brauchen, ist diese neu anzulegen.

Ob diese Handhabung überall gleich ist, bzw. rechtl. vorgeschrieben ist, weiss ich nicht.

Kann ich so bestätigen.
War bei mir vor ein paar Jahren und der Postbank genauso.
Allerdings bekommt noch immer meine Mutter den Quartals-Kontoauszug meiner SparCard zugeschickt...
War bisher zu faul, das ändern zu lassen.