Zitat geschrieben von TEO
Wenn das Sparbuch auf Deinen Namen laeuft und Deine Eltern bisher Erziehungsberechtige waren und auf dem (Spar)Konto Vollmacht hatten, ist es zumindestens bei uns so, dass mit dem 18. Lebensjahr volle Rechte auf den Inhaber (Du) übertragen werden und die Erziehungsberechtigten herrausfallen.
Sollten Die Eltern weiterhin Vollmacht brauchen, ist diese neu anzulegen.
Ob diese Handhabung überall gleich ist, bzw. rechtl. vorgeschrieben ist, weiss ich nicht.
Kann ich so bestätigen.
War bei mir vor ein paar Jahren und der Postbank genauso.
Allerdings bekommt noch immer meine Mutter den Quartals-Kontoauszug meiner SparCard zugeschickt...
War bisher zu faul, das ändern zu lassen.