Zitat geschrieben von Barricade
Das Folgende stimmt so nicht ganz. Ich kann von einem anderen Konto auf das Extrakonto überweisen, überweisen lassen.
Es stimmt natürlich, dass keine Zahlung vom Extrakonto nach "außen" durchgeführt werden kann.
Doch, das geht meiner Meinung nach.
Das Referenzkonto des Extrakontos muss nicht zwingend ein Diba-Konto sein und damit sind wir da schon nicht mehr Diba-intern. Ich denke dass ich da durchaus auch ein Konto angeben kann, was nicht mir gehört. Weiterhin kann das Extrakonto Geld mittels Lastschrift vom Referenzkonto einziehen lassen. Ich vermute aber dass man das alles wohl nicht über FinTS machen kann.
Allerdings kann das Extrakonto auch als Verrechnungskonto des Diba-Depots verwendet werden und da wird es nach meiner Einschätzung schon etwas tricky:
Zitat
§55 Abs. 1 ZAG:
(1) Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn der Zahler
1. online auf sein Zahlungskonto zugreift;
Bedeutet dann wohl, dass
wenn das Extrakonto ein Zahlungskonto wäre, man da schon für den Abruf die starke Kundenauthentifizierung bräuchte.
Zitat
§1 Abs. 17 ZAG
(17) Zahlungskonto ist ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird.
Ein auf den Namen eines Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto ist es meiner Meinung nach schonmal. Bleibt noch die Frage, ob es für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird (nicht werden kann). Prinzipiell ja nicht, da man dort üblicherweise nur sein Tagesgeld ablegt und wieder auf sein eigenes Referenzkonto zurückschicken kann.
Wenn ich jetzt aber das Extrakonto als Verrechnungskonto meines Depots hinterlege, dann bezahle ich aber doch die Verkäufer der von mir georderten Wertpapiere von diesem Konto. Für mich hört sich das nach einem Zahlungsvorgang an, was das Extrakonto zu einem Zahlungskonto machen würde. Das Gesetz definiert zwar fast alle Begriffe, aber den Begriff des "Zahlungsvorgangs" leider nicht.
Ähnlich würde es sich verhalten, wenn ich ein fremdes Referenzkonto angebe. Wenn ich über diese Mechanik jemandes Rechnung bezahle, dann nutze ich dieses Konto zur Ausrührung eines Zahlungsvorgangs. Der Gesetzestext zielt nicht auf den Use-Case des Kontos sondern auf die tatsächliche Art der Nutzung.
Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?