SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

uzlopak

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 24.01.2026 - 12:27 Uhr  ·  #184604
Also es ist sehr ungewöhnlich, dass es an diesen Tagen Überweisungen gegeben haben soll. Also ich gehe immernoch davon aus, dass es gefälscht ist.

infoman

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 24.01.2026 - 14:07 Uhr  ·  #184606
das hast du ja bereits im #1post mitgeteilt
Zitat geschrieben von uzlopak
Ich habe für ein Postbank Geschäftskonto Kontoauszüge für das Jahr 2024, deren Echtheit ich bezweifle.
als Kontoinhaber sollte ja bekannt sein, für was / von wem die Transaktionen kamen.

du solltest dich an die PB wenden, denn wie sollen wir User hier im Forum behilflich sein?
wobei sich bisher noch nie jemand beschwert hat, wenn er Geld erhalten hat
und der Absender der Transaktion (Überweisende) hätte ja umgehend nach 2024 reagiert

Aufsichtsbehörden findest du ja https://www.postbank.de/unternehmen/ueber-uns/impressum.html

uzlopak

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 15:16 Uhr  ·  #184614
Postbank bringt mich nicht weiter, da die eine Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft haben wollen. Das ist aber derzeit unmöglich, da es die "Wohnungseigentümergemeinschaft" an sich nicht existiert, weil zwei Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Vermögen vermischt haben. Kontoinhaber ist die Musterstraße 1+2, die existiert aber rechtlich nicht. Es gibt die Musterstraße 1 und die Musterstraße 2.

Zudem fehlt ein Zahlungsausgang in den Kontoauszügen, der definitiv stattgefunden haben muss.

Stefan193

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 16:06 Uhr  ·  #184617
Zitat geschrieben von uzlopak

Postbank bringt mich nicht weiter, da die eine Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft haben wollen. Das ist aber derzeit unmöglich, da es die "Wohnungseigentümergemeinschaft" an sich nicht existiert, weil zwei Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Vermögen vermischt haben. Kontoinhaber ist die Musterstraße 1+2, die existiert aber rechtlich nicht. Es gibt die Musterstraße 1 und die Musterstraße 2.
Dem könntest Du m.E. mit einer Ermächtigung beider Gemeinschaften entsprechen.
Zitat geschrieben von uzlopak

Zudem fehlt ein Zahlungsausgang in den Kontoauszügen, der definitiv stattgefunden haben muss.

Dann wäre ja der Kontostand des fraglichen Kontoauszugs falsch. Solltest Du den fehlenden Ausgang anhand bspw. eines Kontoauszugs einer anderen Bank, auf der der zugehörige Eingang drauf ist belegen können, wäre die interne Revision der PB Dein Ansprechpartner.

Zusätzlich:
Sollte es sein, dass Du / Ihr eine möglicherweise "halbseidene" WE-Verwaltung im Visier habt, würde ich bei der PB mich gleich mit dem Geldwäschebeauftragten in Verbindung setzen lassen. Das ist auch telefonisch möglich, idR musst Du bei der vorgeschalteten Zentrale / Hotline / whatever gar nicht sagen um WAS es geht sondern, nur dass Du mit dem GWB sprechen musst, weil es um einen "konkreten Verdachtsfall" geht.
Wenn die PB ihre verpflichtenden Prozesse in Schuss hat, solltest Du ohne weiteres mit der / dem / GWB in Verbindung kommen. Vermutlich ist das dann jemand bei der deutschen Bank, dem Du Deine Identität dann vermutlich am Telefon so geeignet nachweisen musst, wie er es grade für nötig hält (also bspw. indem Du konkrete tatsächliche Zahlungen / Buchungen des fraglichen Kontos benennen kannst). Schließlich willst Du keine umfassende Auskunft, sondern "nur" einen konkreten Verdacht melden, dass hier möglicherweise was mit einem Dir vorliegenden Kontoauszug nicht stimmt.
Die weitere Recherche in der PB übernimmt er um rauszubekommen, ob tatsächlich rechtswidrige Handlungen wie Betrug vorliegen könnten (=Vortaten, dazu kann seit 2021 praktisch jede Straftat zählen; hier kämen vor allem Unterschlagung, Untreue oder Betrug in Fall, jeweils mit Verdacht auf Steuerhinterziehung). Die "Kette der Vortaten" kann theoretisch sehr lang sein.
Die nötige Verschleierungsabsicht wäre durch den Dir vorliegenden - möglicherweise gefälschten- Kontoauszug bereits nachgewiesen. IdR wird er selbst (noch während des Telefonats?) das Konto anschauen und prüfen, ob das Malheur im eigenen Laden das Gegenkonto führt und er dort weitere "seltsame" Buchungen findet. Da wäre er dann neben vielem anderen auch gesetzlich mit kurzer Frist unter Zugzwang.
Vielleicht hast Du Glück und Du erfährst was Neues bzw ob Dein Verdacht stimmt. Falls er es auch nur zur Klärung entgegen nimmt, ist das auch gut. Dann musst Du Dich nicht mit der internen Revision rumplagen. Denn wenn der GWB einer Bank intern mit einem belegten (Dein anderer Kontoauszug) Verdachtsfall daherkommt kommt, dann geht's dort meistens ohne Zicken und ruckzuck.

Viel Erfolg und beste Grüße
Stefan

uzlopak

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 17:37 Uhr  ·  #184620
Mal ne andere Sache:

In den Zahlungseingängen auf das PB-Konto steht beim meinen Einzahlungen (eingerichtet als Dauerauftrag RINP) als Kundenreferenz bzw. EREF noch zusätzlich "000000009802".

In meiner Kontoauszügen steht dort nur "NOTPROVIDED".

In einem Dauerauftrag auf ein Unterkonto von mir wurde beim Zahlungseingang ebenfalls "000000009802" eingesetzt.

Ist das die Standard Kundereferenz bei Daueraufträgen? Oder wie muss ich das verstehen?

icbh

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 19:02 Uhr  ·  #184621

infoman

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 19:10 Uhr  ·  #184622
Zitat geschrieben von uzlopak
Kontoinhaber ist die Musterstraße 1+2

hier für sind ja zeichnungsberechtigte Personen bei der PB hinterlegt.
Entweder der Verwalter (oder ehemalige) oder vertretungsberechtigte.

Du bist es ja anscheinend nicht
Zitat
Zudem fehlt ein Zahlungsausgang in den Kontoauszügen, der definitiv stattgefunden haben muss.

... und somit bringen sämtliche Aktivitäten erstmals nicht, denn selbst wenn du ein Problem nachweisen könntest, würde die PB nicht aktiv werden.
Hier sollte rechtlicher Beistand eingeholten werden und ff.

uzlopak

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 19:39 Uhr  ·  #184623
Zitat geschrieben von icbh


Das beantwortet die Frage nicht.

Zitat geschrieben von infoman

... und somit bringen sämtliche Aktivitäten erstmals nicht, denn selbst wenn du ein Problem nachweisen könntest, würde die PB nicht aktiv werden.


Die Postbank fragt für die Kontoeröffnung nicht die Teilungserklärung ab. Sonst wäre das aufgefallen.

icbh

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 20:00 Uhr  ·  #184624
Die Antwort auf
Zitat geschrieben von uzlopak

Ist das die Standard Kundereferenz bei Daueraufträgen?
lautet "Nein.".

infoman

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 25.01.2026 - 21:29 Uhr  ·  #184625
Zitat geschrieben von uzlopak
Die Postbank fragt für die Kontoeröffnung nicht die Teilungserklärung ab. ...

nochmals eine juristische Person hat das Konto eröffnet und nur diese ist Vertragspartner der PB gegenüber.
(unabhängig der Bezeichnung oder anderer rechtlicher Punkte o.ä.)

Nur diese Person kann gegenüber der PB tätig werden.
alles andere wäre ja @uzlopak > "Verwalter bzw. PB-Kontoinhaber/-Vertragspartner" nicht gegen PB
Dh. selbst wenn es falsche Kontoauszüge gibt/nachgewiesen werden kann, wäre nicht die PB Ansprechpartner bzw. die geben keine Auskunft.
egal wie man es dreht und wendet, das ist doch alles vergebene Mühe - bei dem bisher eingeschlagenen Weg.

uzlopak

Betreff:

Re: SEPA Überweisung am 3.10, 24.12 möglich?

 ·  Gepostet: 26.01.2026 - 00:18 Uhr  ·  #184630
@infoman

Richtig. Es ist irgendein Gewurschtel. Aber das mit dem GWB ist schon richtig.

Darum geht es aber auch garnicht mehr. Wie gesagt, es hier mehr um die forensische Untersuchung der Kontoauszüge.