Zitat geschrieben von uzlopak
Postbank bringt mich nicht weiter, da die eine Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft haben wollen. Das ist aber derzeit unmöglich, da es die "Wohnungseigentümergemeinschaft" an sich nicht existiert, weil zwei Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Vermögen vermischt haben. Kontoinhaber ist die Musterstraße 1+2, die existiert aber rechtlich nicht. Es gibt die Musterstraße 1 und die Musterstraße 2.
Dem könntest Du m.E. mit einer Ermächtigung beider Gemeinschaften entsprechen.
Zitat geschrieben von uzlopak
Zudem fehlt ein Zahlungsausgang in den Kontoauszügen, der definitiv stattgefunden haben muss.
Dann wäre ja der Kontostand des fraglichen Kontoauszugs falsch. Solltest Du den fehlenden Ausgang anhand bspw. eines Kontoauszugs einer anderen Bank, auf der der zugehörige Eingang drauf ist belegen können, wäre die interne Revision der PB Dein Ansprechpartner.
Zusätzlich:
Sollte es sein, dass Du / Ihr eine möglicherweise "halbseidene" WE-Verwaltung im Visier habt, würde ich bei der PB mich gleich mit dem Geldwäschebeauftragten in Verbindung setzen lassen. Das ist auch telefonisch möglich, idR musst Du bei der vorgeschalteten Zentrale / Hotline / whatever gar nicht sagen um WAS es geht sondern, nur dass Du mit dem GWB sprechen musst, weil es um einen "konkreten Verdachtsfall" geht.
Wenn die PB ihre verpflichtenden Prozesse in Schuss hat, solltest Du ohne weiteres mit der / dem / GWB in Verbindung kommen. Vermutlich ist das dann jemand bei der deutschen Bank, dem Du Deine Identität dann vermutlich am Telefon so geeignet nachweisen musst, wie er es grade für nötig hält (also bspw. indem Du konkrete tatsächliche Zahlungen / Buchungen des fraglichen Kontos benennen kannst). Schließlich willst Du keine umfassende Auskunft, sondern "nur" einen konkreten Verdacht melden, dass hier möglicherweise was mit einem Dir vorliegenden Kontoauszug nicht stimmt.
Die weitere Recherche in der PB übernimmt er um rauszubekommen, ob tatsächlich rechtswidrige Handlungen wie Betrug vorliegen könnten (=Vortaten, dazu kann seit 2021 praktisch jede Straftat zählen; hier kämen vor allem Unterschlagung, Untreue oder Betrug in Fall, jeweils mit Verdacht auf Steuerhinterziehung). Die "Kette der Vortaten" kann theoretisch sehr lang sein.
Die nötige Verschleierungsabsicht wäre durch den Dir vorliegenden - möglicherweise gefälschten- Kontoauszug bereits nachgewiesen. IdR wird er selbst (noch während des Telefonats?) das Konto anschauen und prüfen, ob das Malheur im eigenen Laden das Gegenkonto führt und er dort weitere "seltsame" Buchungen findet. Da wäre er dann neben vielem anderen auch gesetzlich mit kurzer Frist unter Zugzwang.
Vielleicht hast Du Glück und Du erfährst was Neues bzw ob Dein Verdacht stimmt. Falls er es auch nur zur Klärung entgegen nimmt, ist das auch gut. Dann musst Du Dich nicht mit der internen Revision rumplagen. Denn wenn der GWB einer Bank intern mit einem belegten (Dein anderer Kontoauszug) Verdachtsfall daherkommt kommt, dann geht's dort meistens ohne Zicken und ruckzuck.
Viel Erfolg und beste Grüße
Stefan