Verschon mich mit der Post ...
Aber zurück zum Thema:
Man macht sich nicht bewusst, wie viele Verträge bei einer popeligen Überweisung geschlossen werden und wer gegen bei einem Fehler wo Ansprüche hat, die wie durchsetzen muss ...
Die wichtigsten sind 1. Das Ursprungsgeschäft K (äufer) kauft etwas von V (erkäufer). Das sind schon drei Verträge. Uns interessiert, dass K an V zahlen muss und deshalb mit seiner BK einen Überweisungsvertrag abschließt. Die schickt deshalb Geld an die BV und schließt mit ihr den Vertrag, die Kohle V gutzuschreiben. Wenn alles klappt, ist die Geschichte hier vorbei.
Wenns nicht klappt, ist immer die Frage, wo ist was schiefgelaufen und wer ist schuld. Wenn also F (erkäufer, leider falsch) ist er erst mal ungerechtfertigt bereichert und grundsätzlich verplichtet, die Kohle rauszurücken. Die steht ja V zu. Je nachdem wer bei unserer Überweisung welchen Fehler gemacht hat, muss derjenige das Geld an den Vorgänger zurückgeben und versuchen, bei F was zu holen. K hat leider keine Vorgänger und muss sich im Fall des Falles direkt mit F rumschlagen.
Nicht vergessen: V hat noch nichts und will aus dem Ursprungsvertrag immer noch was von K...
Beim Onlinebanking gab es jetzt ein Urteil, dass K allein verantwortlich ist, wenn wenn er die Kohle ans Konto von F anstatt an V schickt. Damit sind die Banken (bis zum nächstgen Urteil) fein raus.
Zuletzt zur allegemeinen Beruhigung: Jeden Tag passieren tausende solcher Fehlbuchungen. 99,98% davon werden ohne Richter einfach mit gesundem Menschenverstand geklärt und das Geld geht entweder zum richtigen Empfänger oder zurück zum Absender. Die Banken sind auch nicht an Prozessen interessiert, sondern daran, das Geld richtig zu überweisen. Da wird oft zurecht der kurze Dienstweg gewählt und zur Not auch mal mit einem Anruf geklärt, was gemacht werden soll.
CU
Frank
Aber zurück zum Thema:
Man macht sich nicht bewusst, wie viele Verträge bei einer popeligen Überweisung geschlossen werden und wer gegen bei einem Fehler wo Ansprüche hat, die wie durchsetzen muss ...
Die wichtigsten sind 1. Das Ursprungsgeschäft K (äufer) kauft etwas von V (erkäufer). Das sind schon drei Verträge. Uns interessiert, dass K an V zahlen muss und deshalb mit seiner BK einen Überweisungsvertrag abschließt. Die schickt deshalb Geld an die BV und schließt mit ihr den Vertrag, die Kohle V gutzuschreiben. Wenn alles klappt, ist die Geschichte hier vorbei.
Wenns nicht klappt, ist immer die Frage, wo ist was schiefgelaufen und wer ist schuld. Wenn also F (erkäufer, leider falsch) ist er erst mal ungerechtfertigt bereichert und grundsätzlich verplichtet, die Kohle rauszurücken. Die steht ja V zu. Je nachdem wer bei unserer Überweisung welchen Fehler gemacht hat, muss derjenige das Geld an den Vorgänger zurückgeben und versuchen, bei F was zu holen. K hat leider keine Vorgänger und muss sich im Fall des Falles direkt mit F rumschlagen.
Nicht vergessen: V hat noch nichts und will aus dem Ursprungsvertrag immer noch was von K...
Beim Onlinebanking gab es jetzt ein Urteil, dass K allein verantwortlich ist, wenn wenn er die Kohle ans Konto von F anstatt an V schickt. Damit sind die Banken (bis zum nächstgen Urteil) fein raus.
Zuletzt zur allegemeinen Beruhigung: Jeden Tag passieren tausende solcher Fehlbuchungen. 99,98% davon werden ohne Richter einfach mit gesundem Menschenverstand geklärt und das Geld geht entweder zum richtigen Empfänger oder zurück zum Absender. Die Banken sind auch nicht an Prozessen interessiert, sondern daran, das Geld richtig zu überweisen. Da wird oft zurecht der kurze Dienstweg gewählt und zur Not auch mal mit einem Anruf geklärt, was gemacht werden soll.
CU
Frank