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Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

Christian99

Betreff:

Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 09:45 Uhr  ·  #62963
Hallo,
seit dem 1.11. werden uns vermehrt von unserer Volksbank Kosten belastet, resultierend aus EU-Überweisungen unserer Kunden, z.B. aus Österreich, Niederlanden etc.

Wir haben den Eindruck, das seit der Änderung der Bestimmungen im Auslandszahlungsverkehr dieses Problem sehr viel stärker auftritt.

Offenbar zahlen die Kunden unter Verwendung von, auf unserer Rechnung angegebenen, IBAN und BIC-Codes, jedoch mit der Auftragsart AZV und nicht EU-Standardüberweisung oder -SEPA-Überweisung.

Ist die Bank des Kunden bzw.- die eingesetzte Bank-Software ggf. verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er eine günstigere Zahlungsauftragsart wählen kann?
Das ganze Spiel mit der quasi kostenfreien EU-Überweisung mutiert ja sonst zum Witz, wenn es nur davon abhängt, dass der (meist unerfahrene) Kunde die richtige Auftragsart wählt.

Gruß
Christian

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 09:57 Uhr  ·  #62968
Hallo Christian,

ein Hinweis aus der Software oder aus dem Onlinebanking heraus wäre schon keine falsche Idee, von einer Verpflichtung ist mir aber nichts bekannt.
Ich weiss allerdings, dass meine Kollegin, die die AZV-Aufträge für unsere Kunden arbeitet, häufig die Kunden auf Sparmöglichkeiten hinweist.

Es könnte euch aber auch kurzfristig helfen, auf euren Rechnungen einen zusätzlichen Vermerk als "Service" für eure Kunden zu notieren. Schliesslich zahlt der Auftraggeber ja wahrscheinlich auch einiges an Gebühren und wundert sich genauso über die hohen Kosten.

Gruß
Raimund

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 11:12 Uhr  ·  #62973
Hi Christian,

welche Auftragsart dort genommen wird, ist eigentlich egal. Wichtig ist die Frage, mit welcher Gebührenregelung der Auftrag eingereicht wird.
Bei Our trägt der Auftraggeber die Kosten, bei Ben der Empfänger und bei Share übernimmt jeder die Kosten bei seiner Bank.

In Deutschland ist für alle Zahlungen im SEPA Raum unabhängig von der verwendeten Auftragsart "Share" verpflichtend. Da es sich heirbei um eine Vorgabe der EU handelt, sollte das auch in den anderen Ländern so sein. Von daher vielelicht mal mit euren Kunden klären, was für eine Gebührenregelung die angeben. (Da die Transaktionsgebühren in Deutschland deutlich günstiger als in den anderen Ländern sind, könnte ich mir vorstellen, dass der eine oder andere Kunde lieber BEN wählt um seine eigenen Kosten zu reduzieren........)

Gruß

Holger

Christian99

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 11:22 Uhr  ·  #62975
@Holger,
Zitat
Wichtig ist die Frage, mit welcher Gebührenregelung der Auftrag eingereicht wird.
Bei Our trägt der Auftraggeber die Kosten, bei Ben der Empfänger und bei Share übernimmt jeder die Kosten bei seiner Bank.


Die Auftragsart ist schon entscheidend, wähle ich Tipanet oder den klassischen AZV, fallen immer Gebühren an.
Bei SEPA-Aufträgen wird, wie Du ja geschrieben hattest, keine Möglichkeit der Kostenaufteilung angeboten.
Wenn unsere Kunden EUR 40,00 aus dem EURO-Raum anweisen, aber nur EUR 16,20 ankommen, da EUR 23,80 Kosten von unserer Bank abgezogen wurden, kann das kein SEPA-Auftrag gewesen sein.

Gruß
Christian

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 12:21 Uhr  ·  #62983
Hi Christian,

war vielleicht missverständlich: Bei SEPA und bei der EU Standardüberweisung ist technisch keine andere Gebührenregelung als SHARE erlaubt. Beim AZV sind technisch SHARE, OUR und BEN möglich.
Rechtlich dürfen Aufträge im SEPA Raum eben nur noch mit der Gebührenregelung SHARE eingereicht werden, das geht auch mit dem normalen AZV. Wenn der Kunde aber bei seiner Bank BEN angegeben hta, wird ggf. deine Bank von der Bank des Kunden mit den Gebühren belastet, die dann an Dich weiter verechnet wurden. Daher ist es sinnvoll zu klären, mit welcher Gebührenregelung der Auftrag eingereicht wurde.

Gruß

Holger

Christian99

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 12:30 Uhr  ·  #62984
Hallo Holger,

Zitat
Wenn der Kunde aber bei seiner Bank BEN angegeben hta, wird ggf. deine Bank von der Bank des Kunden mit den Gebühren belastet, die dann an Dich weiter verechnet wurden


Das habe ich verstanden.
In dem von Dir geschilderten Fall (Gebührenangabe BEN) kann der Kunde aber keinen SEPA-Auftrag vorgenommen haben, das muss doch zwangsläufig ein kostenpflichtiger AZV-Auftrag gewesen sein.

Gruß
Christian

Captain FRAG

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 13:04 Uhr  ·  #62988
Der AZV Auftrag im SEPA Raum darf auch nur die SHARE Regelung (seit 1.11) beinhalten. Wird er mit OUR oder BEN erteilt, ist er bankseitig abzuweisen - IMHO Ausnahme Überweisung mit Währungsumrechnung.
Das kann somit eigentlich nicht (mehr) das Problem sein - es sei denn die Bank prüft nicht auf die Einhaltung der neuen Richtlinien.

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 13:14 Uhr  ·  #62991
Hi Captain,

exakt! Dir Frage ist eben, wie macht es die ausländische Bank bzw. haben die die Vorgaben bereits umgesetzt!?

@Christian:
Ein AZV Auftrag ist eben nicht automatisch kostenpflichtig (bzw. kostet eben nicht automatsich mehr als ein anderer Auftrag). Es kommt hier klar auf die Rahmenbedingungen an. Und wie Captain es schon geschrieben innerhalb von Europa ist es eher die Ausnahme, das man einen Auftrag noch mit entsprechenden Kosten einreichen darf. So zumindestens die Theorie. Daher macht es eben Sinn mal zu klären, was der Kunde da eigentlich einreicht (und vorallem, ob er es ggf. sogar bewußt macht.)

Gruß

Holger

Christian99

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 13:19 Uhr  ·  #62992
@Captain
Zitat
Der AZV Auftrag im SEPA Raum darf auch nur die SHARE Regelung (seit 1.11) beinhalten. Wird er mit OUR oder BEN erteilt, ist er bankseitig abzuweisen - IMHO Ausnahme Überweisung mit Währungsumrechnung.


Dann verdienen die Banken an einer 20,00 - 40,00 EUR Überweisung im EURO-Raum 30-40 EUR, denn alleine unsere Bank belastet uns zwischen 15,00 und 20,00 netto je nach Bank des Kunden.

Ich frage mich nur, was daran eine Verbesserung sein soll.
Es wird eine Zahlung in EUR mit IBAN und BIC des Empfängers vorgenommen und wird die falsche Auftragsart gewählt, kostet es richtig Geld. Warum wird das nicht automatisch als SEPA-Überweisung interpretiert?

Gruß
Christian

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 13:38 Uhr  ·  #62997
Hi Christian,
Zitat geschrieben von Christian99
@Captain
Zitat
Der AZV Auftrag im SEPA Raum darf auch nur die SHARE Regelung (seit 1.11) beinhalten. Wird er mit OUR oder BEN erteilt, ist er bankseitig abzuweisen - IMHO Ausnahme Überweisung mit Währungsumrechnung.


Dann verdienen die Banken an einer 20,00 - 40,00 EUR Überweisung im EURO-Raum 30-40 EUR, denn alleine unsere Bank belastet uns zwischen 15,00 und 20,00 netto je nach Bank des Kunden.

Nein, Du hast die Ausführungen vom Captain und von mir falsch interpretiert. Wenn dein Kunde mit BEN bei seiner Bank eingereicht hat, dann wirst Du über deine Bank mit den Gebühren der Bank des Kunden belastet. Deine Bank verdient daran nichts.

Daher wäre erstmal zu klären, ob dein Kunde BEN verwendet. Dann gilt in der EU, für Zahlungen innerhalb der EU darf nicht mehr an Gebühren genommen werden, wie für eine Inlandszahlung. Daher sollte im Anschluss geklärt werden, wieso die Bank deines Kunden meint, diese gebühren erheben zu können (eventuell gibt es in dem jeweiligen Land ja Lücken in der Umsetzung der EU Richtlinie). Vielleicht wurde der Auftrag ja auch manuell bearbeitet, da Angaben fehlten. Wenn hier dann noch die Gebührenregelung BEN gewählt wurde, währe das ein möglicher Grund für die Belastung bei Dir.

Grundsätzlich sieht, wie Captain es schon geschrieben hat, die neue Direktive diese Gebührenregelung nicht vor!

Gruß

Holger

Michael Döring

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 13:58 Uhr  ·  #63001
Christian meint, warum wird ein sepafähiger Auftrag - egal ob als AZV oder wie auch immer eingereicht - nicht auch als SEPA ausgeführt seitens der Auftraggeberbank. Denn mit Ausführung als SEPA darf er als Empfänger ja nicht so hohe Gebühren belastet bekommen.

Ich denke, das hat damit zu tun, dass die Auftraggeberbank nicht verpflichtet ist dazu. U.U. weiß man als Auftraggeberbank ja garnicht, was der Auftraggeber bezweckt und ob das vielleicht absichtlich so eingereicht wird.

Daher finde ich es - wie anfangs schon erwähnt - am sinnvollsten, die Kunden selbst durch Hinweis auf der Rechnung auf SEPA-Nutzung hinzuweisen.

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 14:08 Uhr  ·  #63002
Hi Michael,

danke für die Übersetzungshilfe 😉
Deine Ausführungen sind -für Deutschland- erstmal so richtig (wobei auch heir für Korrekturen -wenn z.B. IBAN oder BIC fehlt - Geld verlangt werden darf). Wie die Umsetzungen in den anderen Ländern aussieht kann ich nicht sagen.

Wenn im Ausland die falsche Gebührenregelung durchgegangen ist (was nach unserer Rechtsauffassung ja eigentlich nicht passieren dürfte), dann läuft eben ganz normal eine Belastung in der Bank auf, die ind er Regel völlig automatisiert durchgereicht wird. Nur wenn man den Sachverhalt klären möchte, dann muss man eben am Anfang der Kette anfangen, damit man nachvollziehen kann, was da -anscheinend- nicht richtig läuft.

Gruß

Holger

Christian99

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 18:11 Uhr  ·  #63011
@Michael:
Zitat
Christian meint, warum wird ein sepafähiger Auftrag - egal ob als AZV oder wie auch immer eingereicht - nicht auch als SEPA ausgeführt seitens der Auftraggeberbank. Denn mit Ausführung als SEPA darf er als Empfänger ja nicht so hohe Gebühren belastet bekommen.

Michael, danke für die Klarstellung:-)

@Holger
Zitat
wobei auch heir für Korrekturen -wenn z.B. IBAN oder BIC fehlt - Geld verlangt werden darf

Unsere Kunden in Österreich, Frankreich, Niederlande etc. zahlen mit IBAN- und BIC-Angabe, da nur diese Daten auf unserer Rechnung vermerkt sind.

@Holger
Zitat
ur wenn man den Sachverhalt klären möchte, dann muss man eben am Anfang der Kette anfangen, damit man nachvollziehen kann, was da -anscheinend- nicht richtig läuft.

Ich bekomme doch aus Datenschutzgründen gar keine Information seitens der Kundenbank. Ich müsste an den Kunden schreiben, dass er klären soll, wieso Kosten von seiner Bank erhoben worden sind.
Ein paar Mal hab ich das gemacht, Ergebnis war die Info vom Kunden, er habe mit IBAN- und BIC-Angabe bezahlt und ich war so schlau als wie zuvor.

Ich denke, einige Institute setzen die Gesetzgebung einfach nicht korrekt um und erheben Gebühren, wo keine zu erheben sind.

Gruß
Christian

Holger Fischer

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 18:19 Uhr  ·  #63012
Hi Christian,

ok, wenn deine Kunden nicht Auskunftsfreudig sind (egal, ob sie nicht wollen, oder können) würde ich mit deiner Bank klären, ob es sich hier um Fremdgebühren oder um eigene Gebühren handelt. Wenn es sich um Fremdgebühren handelt, würde ich mich mal an deine Kudnen wenden und die Differenz einfordern.

Gruß

Holger

Michael Döring

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 25.11.2009 - 19:12 Uhr  ·  #63016
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Wenn es sich um Fremdgebühren handelt, würde ich mich mal an deine Kudnen wenden und die Differenz einfordern.


@Christian99
Genau. Und wenn es sich um eigene Gebühren handelt sollte Eure Bank wenigstens mal eine Aussage darüber machen, was sie da für einen Auftrag erhalten haben. Wenn der als SEPA oder EU Standard kam hat Eure Bank vielleicht da noch ein technisches Problem. Denn die darf Euch ja nicht mehr kosten als eine herkömmliche Inlandsüberweisung als Posten im Rechnungsabschluß. Dass Eure Bank sepafähig ist, unterstelle ich einfach mal.

Wenn Eure Bank allerdings einen regulären AZV (normalerweise über SWIFT) erhalten hat, dann hat Euer Kunde tatsächlich entweder den falschen Auftrag erteilt oder die Bank Eures Kunden ist vielleicht nicht sepafähig oder wickelt tatsächlich falsch ab.

Ich würde mal bei Eurer eigenen Bank gezielt am Beispiel eines kostenpflichtigen Auftrags nachfragen, über welchen Weg die Bank den bekommen hat. Dafür läßt Du Dich am besten mit der Fachabteilung Auslandsgeschäft/-zahlungsverkehr Deiner Bank verbinden (dort vermute ich am ehesten hilfreiche Antworten für Deinen Fall).

Grüße

Christian99

Betreff:

Re: Bankkosten bei Zahlungseingängen aus dem EU-Ausland

 ·  Gepostet: 26.11.2009 - 16:04 Uhr  ·  #63052
Hallo Holger,
Dank Dir für den Hinweis.
Ich werde das mit der Volksbank morgen versuchen zu klären.

Gruß
Christian