Zitat
Aufgrund der Bestimmungen der nationalen Umsetzung der PSD dürfen Überweisungen in EUR oder einer nationalen Währung eines
EWR-Staates, die in ein Land des EWR auszuführen und mit einer Währungsumrechung verbunden sind, ab dem 01.11.2009 nur noch
die Kostenregelung SHA aufweisen.
Währungsumrechnung liegt vor, wenn Auftragswährung bzw. Währung, in der der Auftrag auszuführen ist, und Währung des
Auftraggeberkontos voneinander abweichen.
EWR: Europäischer Wirtschaftsraum, bestehend aus allen EU-Ländern, Norwegen, Liechtenstein und Island.
Beispiele für nationale Währungen aus dem EWR: SEK/Schweden, GBP/Großbritannien, NOK/Norwegen
Bei Erfassung eines Auftrags mit den o.a. Merkmalen und einer anderen Kostenregelung als SHA erfolgt eine Fehlermeldung.