Hi Fellini,
Zitat geschrieben von Fellini
@Goldie: Falsch. Die Prüfziffer der IBAN wird nach einem festen Verfahren berechnet. Da ist bekannt wird wird von Gott und der Welt für Berchenungstoolsverwendet. Fusionen etc werden über das INTBA und das BLZ-Verzeichnis der Bundesbank kommuniziert. Das ist auch die einzige Stelle, die zählt.
In der Theorie hast Du recht! Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die IBAN immer nach der ISO-Norm 13616 ermittelt werden. Leider ist dem keineswegs so! Einige Banken erwarten z.B. rechtbündig eine Auffüllung mit Nullen, oder die Unterkontonummer darf nicht mit verwendet werden und und und. Dann haben einige Banken mehrere BICs, was die Tabelle der Bundesbank nicht her gibt usw. usw. Die Liste der Ausnahmen ist groß und nicht für jede Ausnahme gibt es eine grundsätzliche Regel! Manche IBANS oder BICs sind augenscheinlich eher Willkürlich gewählt, so dass man die auch nicht rechnerisch ableiten kann. Diese Ausnahmen sind vor allem bei den Großbanken recht häufig zu finden und manchmal sogar nur bei einzelnen Filialen so anzutreffen.
Ansonsten ist die Aussage von Goldie, wie eingangs schon geschrieben nicht ganz richtig!
Zitat geschrieben von Fellini
In der Sache ist es wahrscheinlich übrigens vollkommen egal, welche BLZ man nimmt, weil die im Backend eh zusammenlaufen ...
Leider ist auch das nicht in allen Fällen sicher gestellt!
Das ist auch der eigentliche Grund, warum nur die eigene Bank IBAN und BIC zuverlässig mitteilen kann.
Ein echtes (rechtliches) Verbot IBAN und BIC zu ermitteln gibt es übrigens nirgendwo! Von daher kann das jeder so halten wie er will ein Restrisiko, dass die IBAN und BIC nicht stimmt verbleibt immer! Das ist nur bei den bei-den vom ZKA befürworteten Lösungen etwas geringer.
Gruß
Holger