Hi CB,
wie meine Vorschreiber das schon richtig benatwortet haben, ja das bedeutet das. Aber noch ein paar Anmerkungen
- Wenn Du TAN Listen hinterlegst, gibst Du sie genauso oft ein, wie wenn Du sie ohne Hinterlegung verwendest
- Das Speichern von TAN Listen widerspricht der Onlinevereinbahrung, die Du unterschrieben hast. Da die VR-NetWorld Software eine Software ist, die von den (besser für die) Volksbanken und Raiffeisenbanken entwickelt wird, hätte es einen seltsamen Beigeschmack, wenn die eigene Software so etwas erlaubt.
- TAN Listen sind am aussterben. Der Trend geht (da TAN Listen derzeit das bevorzugte Angriffsziel sind) ganz klar in Richtung dynamisch erzeugter TANs, die auftragsbezogen sind. Mit diesen TAN Verfahren (Mobile TAN, chipTAN bzw. Sm@rtTAN plus.....), ist eine Hinterlegung eh nicht mehr möglich.
Daher macht die Verwendung einer Schlüsseldatei oder Chipkarte durchaus Sinn.
Zur Sammlerbehandlung:
Wenn Du die Lastschriften in der VR-NetWorld Software erfasst und als Sammler verschickst, werden diese automatisch dem Umsatz zugeordnet, so dass Du im Umsatz die einzelnen Posten aufgeführt bekommst.
Werden einzelne Positionen im Sammler bereits bei der Einreichung abgelehnt, erkennt die VR-NetWorld Software das und stellt diese Aufträge wieder in den Ausgangskorb. Die Ursache findest Du dann am Aftrag bei den Rückmeldungen (soweit ich weiß, funktioniert das aber nur, wenn dein Konto bei eienr Volksbank oder Raiffeisenbank geführt wird)
Viele Grüße
Holger