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Und wer den elektr. Auszug verwendet braucht i.d.R. die gedruckte Variante nicht
ist so für firmenkunden nicht ganz richtig. die entscheidung ob elektronische kontoauszüge akzeptiert werden hängt vom jeweiligen finanzamt ab.
folglich hat es auch für den steuerberater eine relevanz ob die daten übereinstimmen oder nicht.
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dass die Auszugsnummerierung von EBICS/FTAM nicht unbedingt mit den Nummern der gedruckten Auszüge übereinstimmen muss. Zumindest hab ich da eine Firma mit diesem Proble
wie michael schon sagt, wend dich da mal an deinen ebl-berater, das sollte synchronisierbar sein.