Zitat geschrieben von obnutzer
Zitat geschrieben von subsembly
Rechtlich vom Finanzamt akzeptiert wird so ein Kontoauszug in keinem Fall. Auch dann nicht, wenn ich ein hübsches PDF daraus machen würde.
Doch. Die Finanzämter haben intern einen Erlass, dass sie das bei Privatkunden wohlwollend anerkennen sollen. Bei Firmenkunden nur nach Rücksprache.
Ist aus sicherer Quelle aber ich kann keine nennen.
Nicht ganz richtig und vorallem die Konsequenz hierdraus nicht durchdacht.
- Es gibt keine offizielle Anweisung auf die man im Konfliktfall verweisen kann!
- Das Anerkennen hängt vom Wohlwollen des jeweiligen Sachbearbeiters ab und kann sich durchaus ändern
- Für die Akzeptanz ist es zudem völlig egal, ob ich einen Ausdruck einer normalen Umsatzansicht vorlege, oder einen Pseudokontoauszug
Zitat geschrieben von subsembly
Wie der Kunde dann zu einem brauchbaren Kontoauszug kommt ist den Sparkassen dabei wohl völlig egal.
Nein, nicht ganz richtig. Starmoney und SFirm bereiten die Daten sauber als "Kontoauszug" auf. Und das sind nun mal die "Sparkassen-Produkte".
[/quote]
Die Aufbereitung ist und bleibt letztendlich kein Kontoauszug, sondern eben nur eine optische Aufbereitung auf Basis eines anderen Formates, bei dem es -wie es Andreas schon geschrieben hat- jederzeit zu Interpretationsfehlern kommen kann.
Und diese Form eines "Kontoauszugs" konnte bereits das alte 16 bittige Geno lite auf Basis von BTX Daten......
Zitat geschrieben von subsembly
Als Softwarehersteller könntest du dich in den Reigen einfügen. Das wäre ein weiteres Alleinstellungsmerkmal zu den übrigen Softwareprodukten.
In der Tat, nur sollte man sich eben überlegen, wie man eine solche Aufbereitung ehrlicher Weise bezeichnet........
Viele Grüße
Holger