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Nachforschung zu Überweisungen

wer hat welche online Überweisug getätigt?

flower68

Betreff:

Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 13:09 Uhr  ·  #87266
Zu einem Konto haben mehrere Personen mit verschiedenen Handynr. online Zugang. Wie kann ich als Kontoinhaber nachprüfen auf welche Handynr. die Tan von einer bestimmten Überweisung gegangen ist.
Ich benötige das schriftlich?

problem7

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:02 Uhr  ·  #87268
wenn du die handynummer brauchst, musst du dich an die bank wenden. der zugang und die verbrauchte tan sollte im umsatz ausgewiesen werden falls das reicht.

flower68

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:14 Uhr  ·  #87269
leider meint die Bank sie muss mir als Kontoinhaber die Auskunft nicht schriftlich geben. Ich vermute es ist nur einen Ausrede.
Ich weiß das diese Nummern gespeichert werden, darf die Bank sie mir verweigern?
Zugang und Tan reichen in diesem Fall leider nicht. Da zwei Nutzer den selben Zugang aber mit verschiedenen Handys nutzen.

Kalle2012

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:22 Uhr  ·  #87271
Wie geht denn das? Woher weiß die Bank denn auf welche Handynummer die Nachricht gehen soll?

Fellini

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:26 Uhr  ·  #87272
Reklamiere die Zahlung einfach offiziell. Bei "Ich wars nicht" wird die Bank Dir schon aus Beweisgründen die geünschte Auskunft geben.

Darf ich fragen, welche Bank es ist?

CU
Frank

flower68

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:34 Uhr  ·  #87273
Es ist die Hypovereinsbank. Sie sagt da alle eine Kontovollmacht habe gibt es für sie keinen Anlass mir diese Daten zur Verfügung zu stellen. Ich soll das mit den beiden anderen klären, die mich jedoch belügen.

flower68

Betreff:

Antwort für Kalle

 ·  Gepostet: 24.01.2013 - 14:48 Uhr  ·  #87274
die haben verschiedene Passwörter und dementsprechend icst beim Login klar auf welches Handy die Tan gehen soll.

obnutzer

Betreff:

Re: Antwort für Kalle

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 05:56 Uhr  ·  #87290
Zitat geschrieben von flower68
die haben verschiedene Passwörter und dementsprechend icst beim Login klar auf welches Handy die Tan gehen soll.

Nicht unbedingt. Es gibt auch Banken bei denen der Teilnehmer selbst im selben Zugang weitere Nummern hinterlegen und dann bei jedem Auftrag auswählen kann, auf welche Nummer die TAN kommen soll, z.B. bei den meisten Sparkassen. Ich weiß nicht, ob das bei der Hypo auch geht.
Aber ich verstehe auch den Anlass nicht. Die Handynummer gehört zu den Sicherungsmedien des Teilnehmers. Die sind höchstpersönlich und gehen den Kontoinhaber aus Sicht der Bank im Grunde nichts an. Allerdings gibt es bei vielen Banken in den Nutzungsbedingungen eine Regelung, dass der Teilnehmer sich verpflichtet, dem Kontoinhaber eine Änderung seiner genutzten Sicherungsmedien mitzuteilen. Dies könntest Du einmal prüfen und dann hättest du ggf. einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch auf diese Information gegenüber dem Teilnehmer.
Es ist von Belügen die Rede. Was genau willst du denn wirklich klären? Wo liegt das eigentliche Problem? Wurde behauptet, eine TAN wäre nicht angekommen und man hätte deshalb eine für das Unternehmen sehr wichtige Buchung nicht tätigen können?

flower68

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 06:13 Uhr  ·  #87291
Problem ist ich gab einem den Auftrag eine bestimmte Überweisung zu tätigen, was er so nicht machte, es wurden mehrere Überweisungen von 2 Personen getätigt, die zwar Bankvollmacht hatten aber andere Anweisungen. Ich muss nun nachvollziehen können, wer welche Überweisung getätigt hat, früher hätte ich das mit der Unterschrift auf dem Überweisungsträger gekonnt, heute geht das mit der Auskunft auf welches Handy die entsprechende Tan gegangen ist. Die beiden Personen beschuldigen sich untereinander die Überweisungen getätigt zu haben, so komme ich also zu keinem Ergebnis außer mit der Auskunft der Bank. Ich wollte eigentlich vermeiden gleich zivilrechtlich vorzugehen, da ich meine, dass die Bank mir als Kontoinhaber diese Auskunft erteilen muss.

Raimund Sichmann

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 08:29 Uhr  ·  #87292
Zitat geschrieben von flower68
lZugang und Tan reichen in diesem Fall leider nicht. Da zwei Nutzer den selben Zugang aber mit verschiedenen Handys nutzen.
Das ist das Problem und es liegt auf eurer Seite. Die Passwörter sind geheim und es ist selbst unter Eheleuten verboten, die PIN weiter zu geben.

Unter zwei verschiedenen Bevollmächtigten kann es nicht den gleichen Zugang geben. Wenn ihr im Innenverhältnis das für euch anders regelt, ist dies bei Problemen schwierig. Die Bank weiß dies in euerem Fall nun und wird sich im Zweifel eher bedeckt halten.

Der offizielle Inhaber des Zuganges könnte sich aber freundlich an die Bank wenden und um Mitteilung bitten.
Ob die Bank hier allerdings reagieren muss, weiß ich nicht.

Gruß
Raimund

derblacky

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 09:00 Uhr  ·  #87293
Zitat geschrieben von flower68
... Die beiden Personen beschuldigen sich untereinander die Überweisungen getätigt zu haben...

Bleibt also festzuhalten, das sowohl Kontoinhaber als auch Bevollmächtigte diesen Auftrag nicht aufgegeben haben. Somit ist aus meiner Sicht der Hinweis genau richtig:

Zitat geschrieben von Fellini

Reklamiere die Zahlung einfach offiziell. Bei "Ich wars nicht" wird die Bank Dir schon aus Beweisgründen die gewünschte Auskunft geben.


Die Bank ist in der Beweispflicht, das ein ordnungsgemäßer Auftrag vorliegt/vorlag. Rechtliche Grundlage sind die § unter BGB 675 ff.
Zitat geschrieben von Auszug BGB 675f

(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen.



Zitat geschrieben von obnutzer

Die Handynummer gehört zu den Sicherungsmedien des Teilnehmers.

Die TAN, die an die Nummer geschickt wird, gehört zu den Sicherungsmedien. Die Handynummer selber nicht. Im Rahmen der "Beweisführung sollte sie also dem Kunden die Nummer mitteilen können (früher hiess das: wir haben den TAN-Block an die Adresse XYZ gesandt ;-) ).

Ich vermute, der Bankmitarbeiter weiss nicht, wo er die Handynummer zu diesem Auftrag abrufen kann.

Tschau
Majo

flower68

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 10:17 Uhr  ·  #87296
Wo kann der Bankmitarbeiter denn die Handynummer nachschauen?

derblacky

Betreff:

Re: Nachforschung zu Überweisungen

 ·  Gepostet: 25.01.2013 - 10:40 Uhr  ·  #87297
Keine Ahnung, ich arbeite nicht bei der HVB. Irgendwo ist das bei denen im System gespeichert.

Mir fällt da aber grad noch ein, dass man evtl. bei den beiden "Mitnutzern" signalisieren könnte, dass man einen Rechtsstreit gegen die Bank plant, da ja niemand den Auftrag ausgelöst hat. Die Kosten muss dann die Bank tragen, es sei denn diese kann einen rechtmäßigen Auftragseingang nachweisen. Dann trägt der Kontoinhaber die Kosten die er via Schadensersatzansprüche an den Verursacher (Besitzer der Handynummer) weiterreichen kann ;-)

Vielleicht hilft das zur "Beschleuinigung" der Aufklärung.

Tschau
Majo