Zitat geschrieben von flower68
... Die beiden Personen beschuldigen sich untereinander die Überweisungen getätigt zu haben...
Bleibt also festzuhalten, das sowohl Kontoinhaber als auch Bevollmächtigte diesen Auftrag nicht aufgegeben haben. Somit ist aus meiner Sicht der Hinweis genau richtig:
Zitat geschrieben von Fellini
Reklamiere die Zahlung einfach offiziell. Bei "Ich wars nicht" wird die Bank Dir schon aus Beweisgründen die gewünschte Auskunft geben.
Die Bank ist in der Beweispflicht, das ein ordnungsgemäßer Auftrag vorliegt/vorlag. Rechtliche Grundlage sind die § unter BGB 675 ff.
Zitat geschrieben von Auszug BGB 675f
(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen.
Zitat geschrieben von obnutzer
Die Handynummer gehört zu den Sicherungsmedien des Teilnehmers.
Die TAN, die an die Nummer geschickt wird, gehört zu den Sicherungsmedien. Die Handynummer selber nicht. Im Rahmen der "Beweisführung sollte sie also dem Kunden die Nummer mitteilen können (früher hiess das: wir haben den TAN-Block an die Adresse XYZ gesandt

).
Ich vermute, der Bankmitarbeiter weiss nicht, wo er die Handynummer zu diesem Auftrag abrufen kann.
Tschau
Majo