Zitat geschrieben von problem7
so nicht ganz richtig, pro zahlungsempfänger kannst du nur eine ci haben, das was du vermutlich meinst ist die geschäftsbereichskennung die für die interne kennzeichnung verwendet werden kann.
Um auch das zu präzisieren
Pro Zahlungsempfänger als eigene juristische Person eine GläubigerID
Zur Verwendung der Bereichskennzeichen:
Wenn ich mir die FAQ der Deutschen Kreditwirtschaft anschaue (die eigentlich gut sind!) ist die Konstellation, dass ein Sportverein nur ein Mandat einholt und die einzelnen Sparten ihre Spartenbeiträge mit der GläubigerID und einem eigenen Bereichskennzeichen einziehen organisatorisch nicht ohne. Laut FAQ ist dies eine Änderung der GläubigerID die im Datensatz entsprechend gekennzeichnet werden muss......
Viele Grüße
Holger