Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

 
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Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

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Gepostet: 22.07.2013 - 11:53 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,
kann mir einer sagen welche Auswirkungen eine Änderung der GläubigerID hat?

Ist ein neues Mandat erforderlich?
Dann folglich auch ein neuer Lastschrifttyp (Erstlastschrift)?

Oder ist es ausreichend die alte Gläubiger-ID dem Datensatz mitzugeben?

Wäre schön, wenn jemand weiterhlefen kann.

Danke
Ella
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Re: Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

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Gepostet: 22.07.2013 - 12:08 Uhr  ·  #2
Hallo Ella,

das Thema mit dem Ändern der GläubigerID ist ja z.B. bei der Übernahme eines Unternehmens notwendig, wenn das übernehmende Unternehmen in die Rechtenn und Pflichten des Anderen eintritt.
Ich würde in einem solchen Fall den Schuldner darüber informieren und anschliessend mit einer Mandatsänderung die neuen Daten übertragen (Der Sequenztyp muss laut Spezifikation nur bei Änderung der Bank des Schuldners auf FRST gesetzt werden).
Informieren würde ich, damit der Schuldner nicht die Lastschrift wegen vermeintlich falscher ID zurückgibt und ihr die Diskussion mit den beteiligten Banken habt. Mit dem Mandat und der Info, könnt ihr dann nachweisen, dass es ein gültiges Mandat war.

Viele Grüße

Holger
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Re: Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

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Gepostet: 22.07.2013 - 12:48 Uhr  ·  #3
Hallo Holger,
im Grunde bestätigst du auch meinen Kenntnisstand. Ich finde es nur merkwürdig, dass dann kein neues Mandat erforderlich wird.
Aber gut, die GläubigerID kann ja auch pro Abteilung vergeben werden,
dabei bleibt der Zahlungsempfänger ja derselbe.

Vielen Dank
Ella
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Re: Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

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Gepostet: 22.07.2013 - 14:01 Uhr  ·  #4
so nicht ganz richtig, pro zahlungsempfänger kannst du nur eine ci haben, das was du vermutlich meinst ist die geschäftsbereichskennung die für die interne kennzeichnung verwendet werden kann.
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Re: Änderung Gläubiger-ID = neues Mandat und Erstlastschrift?

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Gepostet: 22.07.2013 - 16:21 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von problem7
so nicht ganz richtig, pro zahlungsempfänger kannst du nur eine ci haben, das was du vermutlich meinst ist die geschäftsbereichskennung die für die interne kennzeichnung verwendet werden kann.

Um auch das zu präzisieren 😉
Pro Zahlungsempfänger als eigene juristische Person eine GläubigerID

Zur Verwendung der Bereichskennzeichen:
Wenn ich mir die FAQ der Deutschen Kreditwirtschaft anschaue (die eigentlich gut sind!) ist die Konstellation, dass ein Sportverein nur ein Mandat einholt und die einzelnen Sparten ihre Spartenbeiträge mit der GläubigerID und einem eigenen Bereichskennzeichen einziehen organisatorisch nicht ohne. Laut FAQ ist dies eine Änderung der GläubigerID die im Datensatz entsprechend gekennzeichnet werden muss......

Viele Grüße

Holger
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