Hallo zusammen,
kann mir einer sagen welche Auswirkungen eine Änderung der GläubigerID hat?
Ist ein neues Mandat erforderlich?
Dann folglich auch ein neuer Lastschrifttyp (Erstlastschrift)?
Oder ist es ausreichend die alte Gläubiger-ID dem Datensatz mitzugeben?
Wäre schön, wenn jemand weiterhlefen kann.
Danke
Ella
kann mir einer sagen welche Auswirkungen eine Änderung der GläubigerID hat?
Ist ein neues Mandat erforderlich?
Dann folglich auch ein neuer Lastschrifttyp (Erstlastschrift)?
Oder ist es ausreichend die alte Gläubiger-ID dem Datensatz mitzugeben?
Wäre schön, wenn jemand weiterhlefen kann.
Danke
Ella