Hallo Muller,
wenn ich die Fragen so lese, habe ich die leise Vermutung, dass Dir und auch anderen Fragestellern eine wichtige Grundlage zu den Mandaten schlicht fehlt. Ihr schaut irgendwie immer nur von der technischen Seite was wann wie geändert werden kann/muss. Der Weg ist fatal und führt ganz schnell zu einem ungültigen Mandat mit allen seinen Konsequenzen.
Das Mandat ist ein „Vertrag“ zwischen dem Empfänger und dem Zahler, in dem der Zahler dem Empfänger gestattet Geld vom Konto einmalig oder mehrmalig einzuziehen und in dem der Zahler seine Bank anweist diesen Einzug auch auszuführen. Das Rechtsgeschäft für das der Einzug gilt ist dabei nicht Bestandteil des Mandats!
Um zu wissen, was ich technisch machen muss/darf, muss ich zuerst entscheiden, ob das Mandat rechtlich bestehen bleibt und sich hier nur Details ändern, oder ob ein neues Mandat erteilt wird.
Im letzten Fall gibt es schlich ein neues Mandat mit neuer Unterschrift, mit neuer Mandatsreferenz und einer Sequenz FRST.
In allen anderen Fällen ist zu entscheiden, ob die Änderung so relevant ist und dem Einzug mitgegeben werden muss.
Zitat geschrieben von muller000
Meine Frage betrifft die Änderungen am Mandat.
Ich habe es so verstanden es gibt zwei Möglichkeiten ein Mandat zu ändern.
A) Ich erstelle ein neue Mandat-Id(Versioniert vom alten).
Dies wird beim nächsten Pain.008 in das Feld MndtId und die ältere Mandat-Id in OrgnlMndtId eingefügt und SeqTp auf FRST.
Alle neue und alte Werte werden in den Standart Felder(also nicht im AmdmntInfDtls Bereich) des Pain.008 ausgefüllt.
Ist dies Richtig?
Nein. Erste Frage ist es eine Änderung des Vertrags? Ist es eine Änderung bleibt der Sequenztyp bei RCUR (es ist immer noch das gleiche Mandat bei der gleichen Bank, warum sollte es auf FRST gesetzt werden?)
Zitat geschrieben von muller000
Muss ich bei diesem Schritt, jedes mal auch eine neue Unterschrift vom Debitor anfordern? Wichtig wegen dem Feld "DtOfSgntr".
Nicht wenn es eine Änderung ist.
Zitat geschrieben von muller000
Was ist mit den änderungen von andere Felder wie zum Beispiel am:
Betrag und Art der Lastschrift(Core, B2B, Cor1)?
Der Betrag ist nicht Bestandteil der Erlaubnis (des Mandats) Beträge einzuziehen. Das ist Bestandteil des Rechtsgeschäfts für das ich das Mandat (ich könnte das Mandat auch für weitere Rechtsgeschäft nutzen, wenn ich das vertraglich im Rechtsgeschäft so vereinbare) nutze.
Das B2B Mandat ist ein anderer Vertrag, darf also nicht „geändert“ werden.
Bei CORE und COR1 ist die gängige Auffassung, dass das die gleiche Rechtsgrundlage ist, sprich das CORE Mandat kann auch für COR1 Einzüge verwendet werden. Eine Änderung ist dafür meinem Kenntnisstand nach nicht vorgesehen.
Wenn ich die Verbraucherbrille aufsetze, habe ich persönlich Zweifel ob diese Auffassung auch vor Gericht bestand haben wird. Aber mit der Meinung bin ich aktuell noch sehr alleine. Allerdings weiß ich nicht, ob das an meiner fehlenden Rechtsausbildung liegt, oder an der fehlenden richtigen Brille der Anderen......
Viele Grüße
Holger