Zitat geschrieben von Heiko
Ich habe eben mal nochmal mit der DKB telefoniert. Zwangsauszüge würden die angeblich nicht versenden.
Zuvor war ich bei der Frankfurter Sparkasse. Die machen das auch nicht.
Das ist ja hochinteressant. Ich habe das erst mal nicht geglaubt, und bin dann neugierig geworden und habe angefangen, Bedingungen zu wälzen. Und tatsächlich: In den "Bedingungen für DKB-Onlinebanking mit PIN und TAN" steht unter 5.7 drin:
"Die im Internet-Banking eingestellten Konto-/ Depotinformationen, Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteillungen sind mit Einstellung im Internet-Banking zugegangen."
Das ist der Zaubersatz, wieso sie keinen Postversand machen müssen. Sie nehmen nicht den Abruf sondern das Bereitstellen als Zugangsfiktion. Warum darauf nicht andere Banken auch schon gekommen sind ist mir allerdings unklar. Alle mir bekannten anderen Banken machen's anders. In 5.8 heißt es allerdings noch:
"Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Konto-/ Depotinformationen, Bedingungen und sonstigen Informationen und Mitteilungen zeitnah abzurufen und sie unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich schriftlich (§ 126 BGB) zu erheben."
Was passiert, wenn der Teilnehmer sich daran nicht hält, steht da leider nicht
Bei der 1822direkt wundert es mich etwas, wenn die nicht zwangszusenden. In den AGB heißt es:
"Ohne Anforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt und dem Kontoinhaber gegen Portoersatz zugesandt werden, wenn ein Kontoauszug innerhalb von 35 Tagen nicht am Kontoauszugsdrucker bzw. elektronisch im Online-Banking abgerufen wurde."
Anderseits gab es in der Postbox früher eine Spalte, bis wann das jeweilige Dokument gelesen sein muß. Die gibt's nicht mehr. Also stimmts vielleicht doch... Die Bestimmung in den AGB ist ja auch nur ein KANN und kein MUSS...