Ja, das ist möglich. Wenn man einen Bankzugang benutzt, dann muß man allerdings die gleiche Schlüsseldatei in den Programmen abwechselnd benutzten. Das geht nur, wen eines der beiden Programme "Framdsprache" spricht, also mit der Schlüsseldatei des anderen arbeiten kann. Das wird bei Deiner Kombination aber wohl nicht der Fall sein. Somit bleibt nur der Weg, sich zwei OnlineB@nking-Nummern einrichten zu lassen. Das war zumindest früher bei der HVB kein Problem, im Rahmen der Umstellung auf die heutige OnlineB@nking-Nummer bekam ich seinerzeit zwei erstellt, die ich jahrelang hatte. Frag mal, ob das heute noch geht.
Im Übrigen glaube ich mich zu erinnern, dass die 1000€-Grenze mit der Listen-TAN nur im Webbanking gilt. Mit der Listentan kann man über HBCI mehr überweisen. Was das dann für ein Sicherheitsgewinn sein soll, weiß ich allerdings auch nicht. Man traut wohl den bösen Hackern nicht zu, ein HBCI Programm zu benutzen