"digital/papierlos" ist ständig im Fluss
was heute noch gefordert wird, ist morgen kein Thema mehr - war doch bei den zwingend notwendigen Signaturen in eRechnungen das gleiche. (oder was in einer ZUGFeRD-Datei zählt, die xml oder der Print)
in Sachen eKontoauszüge das gleiche, die VR /Sparkassen schreiben idR auf deren Pages:
Zitat
Anerkennung durch Finanzämter: Auch das Finanzamt erkennt mittlerweile Online-Kontoauszüge von Konto-Inhabern an, die nicht buchführungspflichtig sind. Bewahren Sie Ihre Kontoauszüge beispielsweise als Beleg für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden auf. Im Normalfall genügt hier ein Ausdruck des elektronischen Kontoauszuges.
Für buchführungspflichtige Steuerzahler (z. B. Unternehmen) gelten strengere Vorschriften. Die Behörden behalten sich hier eine Einzelfall-Prüfung zur steuerrechtlichen Anerkennung des elektronischen Kontoauszuges vor.
Zitat
Wird der elektronische Kontoauszug vom Finanzamt anerkannt?
Der elektronische Kontoauszug ist für Privatpersonen steuerlich anerkannt.
Als buchführungspflichtiger Steuerzahler klären Sie vorher mit Ihrem Finanzamt, ob die Vorlage von papiergebundenen Kontoauszügen von Ihnen verlangt wird.
und dann gibt es noch kurzzeitige Gesetztesänderungen/Ausnahmen und vereinfachte Verwaltungsregelungen/allgemeine Weisungen
https://www.bundesfinanzminist…-PM37.html
Zitat
Auch für Geldspenden über 200 Euro genügt vom 1. August 2015 bis Ende 2016 ein vereinfachter Spendennachweis.
http://www.haufe.de/finance/fi…49870.html
//edit:
Zitat
Bereits ab 2017 entfällt die Pflicht zur Vorlage von Belegen: Die müssen zwar aufgehoben, aber nicht mit der Steuererklärung abgegeben werden.
http://www.heise.de/newsticker…38507.html