Zitat geschrieben von msa
Gerade da ist es oft hilfreich
hm, jein - denn wenn wie in deinem Beispiel die
Miete Januar am 02.02. bezahlt wird, mit dem
versehentlichen VWZ 02/2016, dann kann es doch fatal sein oder?
das gleiche wenn am 01.02. bspw. 2x VWZ 02/2016 bezahlt wird, denn dann ist
Zuordnung erstmal gegeben.
oder in einem anderen Beispiel:
Zitat
Das LG Hamburg (Az. 334 S 53/00) verurteilte eine Mieterin zur Räumung.
Sie hatte durch einen Rechenfehler versehentlich 15 € zu wenig überwiesen! Innerhalb der Nachfrist muß also wirklich die gesamte Restschuld beglichen werden.
wobei das muss jeder selber wissen und war ja eigentlich auch nicht die Frage vom TS
ich wollte dies nur mal einwerfen, dass es evtl.
Vor- und Nachteile haben kann, zuviel Informationen in der VWZ zu packen - da sich einige User vielleicht noch nie darüber Gedanken gemacht haben.