Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

 
enrico1973
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Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 14:36 Uhr  ·  #1
Hallo,

mein Banking 4W hat früher bei einer neuen Überweisung an einen vorhandenen Kontakt immer den letzten Verwendungszweck vorgeschlagen. Seit 07/2015 macht es das aber nicht mehr, ich weiß nicht welches update das bewirkt hat aber es ärgert mich seit 07/2015 :-)

Der Empfänger wird immer korrekt eingetragen, allerdings ist der Verwendungszweck immer mit dem von 07/2015 vorausgefüllt. Kann man das irgendwo einstellen das er immer den letzten speichert?



MfG Enrico
msa
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 14:56 Uhr  ·  #2
Der letzte VZ wird immer dann gespeichert, wenn Du beim Speichern Deiner Überweisung den Haken "Empfänger speichern" setzt.

Früher mal war der Haken als Vorgabe gesetzt und man mußte ihn rausnehmen, das hat die meisten Leute gestört, weil man öfter den Empfänger nicht speichern will als daß man es will. Bei Dir scheint es andersrum zu sein, also mußt Du den Haken halt setzen, bevor Du die UW abspeicherst.

Allerdings könntest Du auch anders vorgehen. Suche Dir einfach den letzten Umsatz (also den mit dem gewünschten VZ) heraus und wähle dann aus dem Kontext-Menü "Neu aus Auswahl - Überweisung" aus. Damit hast Du dann die entsprechenden Daten vorbelegt. Und Du kannst sogar wenn nötig noch den vorletzten oder irgend einen anderen Zweck nehmen und nicht nur den gespeicherten letzten.
infoman
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 15:17 Uhr  ·  #3
Ich "grätsche" mal in den Thread

oft ist es garnicht notwendig, dass für Zahlungen "ein Monat o.ä. Details" angegeben werden, denn oft wird einfach/automatisiert auf das entsprechende Kundenkonto verbucht.
Sollte dies sodann nicht ausgeglichen sein, wird ab/auf die älteste Rechnung idR verbucht.

Kundennummer/-konto sollten korrekt sein, optimal wäre das EndToEndId zu belegen, wobei manche Unternehmen die diesbezügliche Verarbeitung noch lernen bzw. die Software anpassen müssen.
msa
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 15:29 Uhr  ·  #4
Prinzipiell stimme ich diesen Aussagen voll zu.

Wie viele sicher wissen befasse ich mich mit Zahlungsverkehr im Immobilienbereich. Gerade da ist es oft hilfreich, wen DOCH in der Mietzahlung der Monat, für den die Miete bezahlt wird (oder umgekehrt abgebucht wird) drin steht. Gerade bei Miet-Selbstzahlern kommt es doch öfter vor, dass - sagen wir "unregelmäßig" bezahlt wird. Statt am dritten Werktag kommt die Miete dann irgendwann Mitte des Monats und dann wenn besondere Engpässe zwicken erst am Ende des Monats. Und SCHWUPPS sind wir dann auch mal im nächsten Monat drin, obwohl die Zahlung noch für den abgelaufenen (!) Monat ist. Klar, in der Mietbuchhaltung fällt das auf, aber auch gerade für den Mieter ist es in seinem eigenen Auszug übersichtlicher, wenn da klipp und klar drin steht, für wann die Zahlung ist und er damit selber sieht, daß er noch im Rückstand ist. Klar, das ist jetzt ein Sonderfall, aber es zeigt, daß eine genaue Bezeichnung oft unnötig erscheint, aber mitunter doch versteckte Vorteile bietet.

Übrigens: Gerade die End2End-Referenz traue ich mich nach wie vor nicht ernsthaft zu belegen, nachdem ich bei div. Fällen negative Erfahrungen gemacht habe. Viele Programme beziehen die bei der Verbuchung noch garnicht mit ein und auch viele Buchhalter gucken garnicht drauf, selbst wenn sie angegeben ist, weil "was der Bauer nicht kennt frißt er nicht". Und die E2E ist weitgehend unbekannt im SEPA-Volk... :'(
infoman
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 16:23 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von msa
Gerade da ist es oft hilfreich

hm, jein - denn wenn wie in deinem Beispiel die Miete Januar am 02.02. bezahlt wird, mit dem versehentlichen VWZ 02/2016, dann kann es doch fatal sein oder?
das gleiche wenn am 01.02. bspw. 2x VWZ 02/2016 bezahlt wird, denn dann ist Zuordnung erstmal gegeben.

oder in einem anderen Beispiel:
Zitat
Das LG Hamburg (Az. 334 S 53/00) verurteilte eine Mieterin zur Räumung.
Sie hatte durch einen Rechenfehler versehentlich 15 € zu wenig überwiesen! Innerhalb der Nachfrist muß also wirklich die gesamte Restschuld beglichen werden.



wobei das muss jeder selber wissen und war ja eigentlich auch nicht die Frage vom TS
ich wollte dies nur mal einwerfen, dass es evtl. Vor- und Nachteile haben kann, zuviel Informationen in der VWZ zu packen - da sich einige User vielleicht noch nie darüber Gedanken gemacht haben.
msa
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 07.01.2016 - 17:22 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von infoman
wenn wie in deinem Beispiel die Miete Januar am 02.02. bezahlt wird, mit dem versehentlichen VWZ 02/2016, dann kann es doch fatal sein oder?
das gleiche wenn am 01.02. bspw. 2x VWZ 02/2016 bezahlt wird, denn dann ist Zuordnung erstmal gegeben.

Nein. Wenn eine Bestimmung angegeben ist, dann MUSS diese so verrechnet werden. Ich darf ausdrücklich NICHT eine Miete in der 02/2015 drinsteht "auf die älteste Schuld" - in dem Fall also 01/2016 verrechnen und 02 als noch offen betrachten.

Wenn ich letztendlich vor Gericht gehen muß, dann muß ich da genau darlegen WELCHE Mieten offen sind, es reicht nicht, dass ich sage "es sind ZWEI MONATE offen". Aber das führt hier jetzt wirklich zu weit 8-)
Am Ende bleibt: Genau wie Du schreibst, alles hat Vor- UND Nachteile.
subsembly
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 11.01.2016 - 12:44 Uhr  ·  #7
Hallo,

in der aktuellen Version wird der Verwendungszweck und der Betrag für eine Vorlage NICHT aus dem Auftrag übernommen, auch wenn das Häkchen "Empfänger speichern" gesetzt ist. Der Verwendungszweck und der Betrag muss,wenn gewünscht, manuell in der Vorlage eingetragen werden.
C.B.
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 11.01.2016 - 15:11 Uhr  ·  #8
Wie kann man das nun deuten, gut oder schlecht?
msa
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Re: Verwendungszweck der vorhergehenden Überweisung

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Gepostet: 11.01.2016 - 16:17 Uhr  ·  #9
Ich hab auch überlegt und es dann als GUT gedeutet. Dass ich den VZ in den Vorlagen haben will, kommt eher weniger oft vor, als dass ich ihn drin haben will. Somit gut.

Und: Wenn ich den VZ doch vorbelegt haben will, dann muß ich ja die Zahlung nicht unbedingt aus einer Vorlage heraus erstellen sondern nehme die letzte Überweisung an den Zahlungsempfäger (via Filter in den Umsätzen sehr leicht zu finden) und erstelle die Zahlung daraus über "Neu aus Auswahl" aus dem Kontextmenü.

Also ==> paßt.
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