Steht doch da: "Freigabe per INI-Brief erforderlich."
Du scheinst auch nicht zu lesen, was angezeigt wird, geschweige denn, was im Handbuch steht? Das Procedere wird in einem PopUp-Fenster am Ende der Prozedur klipp und klar erläutert und steht auch im Handbuch, Seite 240:
Du mußt den INI-Brief unterschrieben an die Bank senden. Dort wird der Schlüssel dann freigegeben. Erst wenn das passiert ist, kann der Bankzugang synchronisiert werden und dann werden die Konten zurückgemeldet und angelegt. Wenn der Schlüssel sofort und ohne Prüfung funktionieren würde, könnte ja jeder einen Schlüssel für Dein Konto einreichen und behaupten, Du zu sein... Anhand des Hash-Wertes, der auf dem INI-Brief abgedrukt ist und Deiner Unterschrift, die bestätigt, daß das DEIN Schlüssel ist, wird das erst geprüft und dann eben freigegeben.
Bei manchen Banken kann man sich das Einsenden des INI-Briefes sparen und den Schlüssel selbst im WebBanking mit einer TAN freischalten. Um welche Bank geht es bei Dir?