Ich würde mal sagen klares nein. Einem Überweisungseingang kann man nicht ansehen, auf welchem WEG der Absender den Auftrag an seine Bank gegeben hat.
Wenn man das könnte, wäre es wohl schon mal aus Datenschutzgründen fragwürdig, außerdem würde ich es als Sicherheitsrisiko ansehen, wenn jeder Zahlungsempfänger genau nachvollziehen könnte, welcher Mittel sich sein Zahlungsgegner bedient. Kriminelle könnten mit diesem Wissen entsprechende Angriffe präzisieren...