wäre es nicht sinnvoller einen Steuerberater diesbzgl. zu beauftragen bzw. wenigstens eine Steuerfachkraft o.ä.?
denn selbst wenn es im Programm evtl. korrekt abgebildet ist/wird, durch Tricks o.ä., kann es bei einer späteren Problematik sehr teuer werden.
aufgepasst zum 31.12.2016 läuft die GoBD-Übergangsfrist aus
DS-GVO
oder ganz neu bspw. bei Einsatz von Google AdWords
Zitat
Politik | Frontal 21 - Steuereintreiber bei Google & Co.
Potenziell Hunderten deutschen Digitalfirmen droht das Aus - wegen eines kruden Versuchs des deutschen Fiskus, Google & Co. zu besteuern.
Weil die Internet-Giganten keinen Sitz in Deutschland haben, hat der Staat bekanntermaßen keinen Zugriff auf ihre satten Gewinne. Stattdessen wollen Finanzämter nun bei deren deutschen Geschäftspartnern abgreifen: Schaltet ein deutsches Unternehmen bei Google Werbung, soll es 15 Prozent Quellensteuer zahlen und sich den Betrag dann von den Internet-Riesen zurückholen - deutsche Mittelständler quasi als Steuereintreiber.
https://www.zdf.de/politik/fro…e-100.html
es gibt einfach viel zu viele Fallstricke.