hm es ging/geht um Lastschriften und dass mit o.g. Software dieser GV aktuell nicht funktioniert, dann nur noch Überweisung.
Dh. doch aber dass eine Lastschrift vom Ausland vom Threadstarter "nicht akzeptiert/realisiert" wird, auch wenn die Begründung sich nur auf die Software beschränkt, was dem Kunden aber egal ist/sein kann.
Das LG Düsseldorf (Urt. v. 31.8.2018 – 38 O 35-18) entschied, dass es daher unzulässig sei, die Zahlungsmöglichkeit per SEPA-Lastschrift auf den Einzug von einem deutschen Bankkonto zu beschränken.
so ähnliche Urteile gibt es einige und hab auf die Schnelle eines "verwendet" (als Hinweis)
siehe aber auch:
https://www.wettbewerbszentral…ahinweise/
Du hast Recht, dass EU und CH nochmals ein anderes Thema ist, wobei es sein könnte, dass die Gerichte hier garnicht so anders entscheiden würden.
(aber könnte/ ... sein usw. usw.)
ich wollte hier auch keine Rechtsberatung machen, nur drauf hinweisen, dass es evtl. problematisch werden
kann und um Probleme aus dem Weg zu gehen, evtl. alternative Wege (Software/Webbanking) geprüft werden sollte.