Bislang melden Sie sich mit Kundennummer und Online-PIN an. Anschließend
können Sie die unter dieser Kundennummer geführten Konten sehen und die
Umsätze prüfen. Nur die Erteilung eines Auftrags ist derzeit per SecureApp,
ChipTAN-Verfahren oder mobiler TAN freizugeben.
Ab heute, statt ursprünglich zum 14. September 2019, wird bereits bei der
Anmeldung in regelmäßigen Abständen die Bestätigung mittels eines
Freigabeverfahrens (z.B. SecureApp) verlangt. Zunächst einmal und
anschließend alle 90 Tage. Der Grund hierfür sind neue gesetzliche
Vorgaben. Darüber hinaus ist eine Bestätigung für den Abruf von älteren
Umsätzen erforderlich. Somit sind auch Online-Umsatzabfragen des Girokontos
zukünftig nur noch mit einem gültigen Freigabeverfahren möglich.
Da Sie bereits ein solches Freigabeverfahren aktiviert haben, erfüllen Sie
die Voraussetzungen und brauchen nicht weiter tätig zu werden.
Bei Financesoftware kann nur das Chip Tan Verfahren angewendet werden.
Da dies nur im Zusammenhang mit einer Debitlkarte möglich ist, kommt dies
für Ihr Kreditverrrechnungskonto nicht möglich.
Sie können Ihre Kontendaten nur über unsere Homepage mit Freigabeverfahren
Secure App nutzen.
Eine Lösung für Finanzesoftware mit der Secure App ist noch in der
Bearbeitung.
Reichen Ihnen diese Informationen? Melden Sie sich sonst gerne erneut bei
uns.
Freundliche Grüße
Ihre Sparda-Bank Hannover eG