Genau meine Frage, wegen der ich hier bin

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Gibt es evtl. neue Informationen?
Z.B. für das Szenario eine IBAN im Kontext von YouTube etc. anzubieten.
Es heißt ja, das wäre kein Risiko. Und wenn jemand mit Lastschriftzulassung eine LS illegal durchführt, kann man sie bis zu 13 Monate zurück buchen lassen. Gibt es da eigentlich bekannte Fälle wo eine illegale Lastschrift nicht oder nicht sofort zurück gebucht wurde, weil eine Zustimmung gefälscht wurde?
Bei solchen Medien die "ewig" sind, und nicht verändert werden können (bei einem Video würde man durch einen Neuupload die Views verlieren) hat man ja noch weitere Probleme.
Bei einem Wechsel der Bank, oder wenn die Bank dicht macht...
Und QR-Codes in einem Video, gerade einem Hochkant-Video (eher auf Smartphones gesehen) kann man ja nicht mit dem Smartphone scannen, weil man sie gerade auf diesem ansieht...
Und zumindest Youtube selbst wird vermutlich keine Funktion bieten, die QR-Codes in Videos erkennt und anklickbar macht.
Links können nur Partner einbauen. Wer weiß ob und wann man Partner werden würde...
Das müsste also der Smartphone-Hersteller machen...
Eine SEPA-URL könnte man wenigstens in der Beschreibung verlinken, wenn man einmalig die Identität per Videoident etc. bestätigt...
Aber wenn es die nicht gibt. Oder es sie gibt, aber nur wenige Bank-Apps diese unterstützen.