Zitat
In der "Zusammenfassenden Meldung" muss jeder Unternehmer seine Umsätze anmelden, welche er aus innergemeinschaftlichen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Dreiecksgeschäften im EU-Gebiet erzielt hat. In diesem Artikel erklären wir Ihnen kurz und prägnant, wen die ZM betrifft und welche Fristen beachtet werden müssen.
Quelle bspw.