In solchen Fällen bietet es sich unabhängig von der Technologie an, der Ehepartnerin eine Vollmacht zu erteilen und dies der DKB mitzuteilen bzw. dies gleich auf einem von der Bank bereitgestellten Formular zu tun.
Anders als bei manch anderer Bank bietet die DKB m. W. die Möglichkeit, Konten, auf die man eine Vollmacht hat, in sein eigenes Online-Banking zu integrieren. Dies gilt dann für alle angebotenen Online-Zugänge, d. h. für die Website, die App und den Zugang per HBCI / FinTS.
Heikel erscheint mir bei derartigen Tagesgeldkonten allerdings der steuerliche Aspekt: Bei zuvielen Transfers zwischen Gemeinschafts-Giro-Konto und Einzel-Tagesgeldkonto innerhalb eines bestimmten Zeitraums fällt möglicherweise Schenkungssteuer an.