@msa
eine unautorisierte Lastschrift habe ich zurückgewiesen und um automatisierte/erneute Versuche zu unterbinden, auf die blacklist setzen lassen - formlose schriftliche Nachricht an "meine Sparkasse" - dh. es funktioniert.
das Gegenstück = whiteliste (also keine TAN) geht übers webbanking in Eigenverwaltung
es kann aber nur eine bestimmte IBAN gesperrt/genehmigt werden und kein Anbieter. (dh. würde das Unternehmen, das bei mir abgebucht hat über eine andere IBAN/Bank einziehen, würde meine Sperre logischerweise ins Leere laufen)
der TS hat rechtlich diesbzgl. einen "kleinen Denkfehler":
Die blacklist hat ja nur eine eingeschränkte Funktionsweise, denn eine evtl. Forderung bleibt ja erstmal bestehen unabhängig von der Zahlung.
Dh. wenn jemand die IBAN missbraucht hat, muss Anzeige usw. erstattet werden usw. - sich nur stumm stellen und froh sein, dass nicht abgebucht wurde, bringt ja nichts, weil Inkasso oder Mahnbescheid oder Klage usw. werden ja sonst weiter betrieben.
Selbst wenn keine blacklist vorhanden ist, hat man Monate zeit um die unauth. Lastschrift zu retournieren, aber wie vorgenannt, bleibt einem Anzeige&Co. nicht erspart.
Eine proaktive Sperre könnte man wie o.e. (Wdh.) jedoch erreichen, wenn man ein Kunden-Konto eröffnet und es nicht nutzt, denn dann ist man ja Herr über die Daten, bei diesem/einen Anbieter. Bei einem Identitätsdiebstahl kann der Fremduser nicht die IBAN verwenden, da schon im System "verwendet/blockiert".