Zitat geschrieben von icbh
...... Ein abgerechnetes Konto, dessen Guthaben ausgezahlt wurde, wird geschlossen. Punktum. Bei allen mir bekannten Atruvia-Banken. Und es existiert dann auch nicht mehr. Wozu auch?
Wir reden vielleicht etwas aneinander vorbei.
Diese Banken blenden vielleicht das Konto aus den Ansichten aus, aber nenn es wie Du willst, das Konto
existiert natürlich noch, nur mit einer Art Löschungsvormerkung, die es als "abgerechnet" kennzeichnet, samt einem Abrechnungsdatum. Damit soll evtl. technisch verhindert werden, dass darauf noch versehentlich gebucht wird; solche Buchungen gehen dann nur mit speziellen Merkmalen (für den Fall, dass das Konto vor der Abrechnung versehentlich falsch bebucht worden wäre und nachträglich korrigiert werden muss - auch so was kommt vor).
Wäre das Konto tatsächlich "weg", dann hätte man eine der beiden Buchungsseiten "Soll gegen Haben" gelöscht und das "Buchungsgebäude" der Bank hinge schief. Schon alleine aus Nachweiszwecken zum Eigenschutz muss die Bank das Konto noch technisch bereithalten. Sonst könnte ein Kunde auf die Idee kommen und behaupten, er habe Geld eingezahlt (Beweis: der Einzahlungsbeleg - in dem Fall der Kontoauszug des Einzahlungskontos), aber nicht mehr zurückbekommen (Beweis: Das nicht-Vorliegen einer Rückzahlungsbuchung oder eines Kontoauszugs, aus dem die korrekte Abrechnung und Rückzahlung hervorgeht).
Die Darlegungslast für die korrekte Abwicklung trägt die Bank. Kann sie das nicht darlegen (=letztlich anhand des Kontos notfalls gegenüber einem gerichtlich angeordneten Prüfer durch direkte Einsicht nachweisen, normalerweise reicht ein Kontoauszug, aber der kann angezweifelt werden; vor allem, wenn es mal um Summen ab 6 Stellen gehen würde), muss sie sich womöglich "entreichern", d.h. den verlangten Betrag nachweisbar zurückzahlen, selbst wenn es im Extremfall doppelt oder dreifach wäre (würde sie auch die zweite Aktion so wie die erste ohne Nachweis machen, d.h. das Konto so "löschen", dass es nicht mehr "existiert").
Und wozu es noch existieren muss? Nochmals; wie soll sonst die Bank einen korrekten Tages/Monats/Jahresabschluss hinbekommen, wenn sie die Herkunft der Salden auf den Hauptbüchern nicht jederzeit nachvollziehen / nachweisen / auswerten kann? Außerdem wegen der gesamten Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung, bei der der Weg des Geldes immer nachvollziehbar sein muss, da darf bspw bei einem rechtlich korrekt vorgelegten staatsanwaltlichen Auskunftsersuchen keine Lücke existieren, wenn wegen einem konkreten Anfangsverdacht der Geldwäsche die Herkunft von Vermögen verdächtigter Personen abgefragt wird.
Außerdem sind auf dem Konto die Zinsbuchungen drauf und die Kapitalertragsteuerabzüge, die von allen Kundenkonten zusammengerechnet die gesammelt mit dem Fiskus zu verrechnende Summe der monatlichen Kapitalertragsteuersumme ergibt.
Das Konto selbst existiert sogar noch jahrelang, so lange es eben die Aufbewahrungspflicht und die Verjährungsfristen erfordern. Ohne diese Buchungen und ohne die Aufbewahrung könnte die Bank keinen Nachweis führen (s.o.) und bspw. auch dass sie die Kapitalertragsteuern korrekt berechnet und abgeführt hat. Da was nicht nachweisen zu können, bringt die Bank in volle Haftung für die jeweilige Steuersumme. Nicht nur bei Betriebsprüfungen durch den Fiskus, sondern schon beim Testat der Wirtschaftsprüfer für die Bilanz. Ab einer gewissen Größe wird laufend geprüft, nicht wie bei ner x-beliebigen Handelsbude nur alle Jubeljahre mal. Bei uns hatten die externen Prüfer sogar feste eigene Büros auf dem Campus und wenn da was nicht rund war, dann war das kein Spaß.
Zudem ist es für den Kunden einfach nur "blöd", wenn er weder im Webfrontent, noch in der Banking-App, noch in der Homebankingsoftware auf dem konkreten Konto nachvollziehen kann, wie viele Zinsen brutto gutgeschrieben und wie viel Kapitalertragsteuerabzug / Soli war und was als Nettoertrag übrig blieb, sondern das Konto einfach optisch "weg ist".
Da die Umsätze und das Konto technisch ja noch da sind, sollte man den Kunden diese Infos auch technisch zu Verfügung stellen und nicht nur mit einem ver-pdf-ten Kontoauszug.
So wäre es transparent. Zumindest ich prüfe meine Geldbewegungen immer nach und angelegtes Geld will ich in meiner Software immer auch wieder "zurückkommen sehen" und gelegentlich prüfen ich Zinsberechnungen auch nach. Vielleicht ist das inzwischen altmodisch (die Sparkassen hatten bei ihren uralten Prämiensparverträgen vielleicht deswegen nicht gedacht, dass manche Kunden das auch nachrechnen und sie beim Bescheissen erwischen), aber die Kröten sind zu hart verdient ...
Beste Grüße und gute Nacht
Stefan