Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Aber stellt euch mal die Frage: Wieso braucht ihr die Sammlerauflösung überhaupt?
Es kommt auf die Menge an:
Sammler bis ca. 20 - hier ist die Auflösung und somit zeitlose Nachvollziehung (ohne Software) einfach nice
Sammler ab/über 20 - hier kann es auch aus Kostengründen sinnvoll sein, die Auflösung über PDF o.ä. digital beizulegen sinnvoller sein, aus den von Dir genannten Gründen.
Den Steuerberater (bzw. vielmehr die Sachbearbeiterin) sollte man in jedem Fall einbinden, denn auch von deren Seite kann sinnvoll sein oder auch nicht gewünscht - gerade im Hinblick auf automatische Verbuchung.
(bspw. DATEV UO, wenn über eine
externe Software bezahlt, dann erfolgt
kein automatischer Abgleich mit den Rechnungen
wenn jedoch DATVE UO Banking verwendet und dort die Rechnungen zusammengefasst und Sammler erstellt, ist die Auflösung logischerweise für den Stb. ein Kinderspiel)
Es kommt daher
individuell auf den workflow (Größe, Software, notwendige Dokumentation) an.