Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

 
mschlo
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Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 24.07.2026 - 11:26 Uhr  ·  #1
Hallo,

wir haben regelmäßig Sammelüberweisungen, die aber beim Abruf der Umsätze nur als "Sammelüberweisung mit XX Posten" mit einer Gesamtsumme auftauchen, ohne Details über die einzelnen Posten. Jetzt habe ich gelesen, dass CAMT.054 eigentlich genau diese Infos liefern sollte.

Liegt das nun daran, dass meine Bank (GLS) die Daten nicht zur Verfügung stellt, oder daran, dass Hibiscus die CAMT.054-Daten nicht abruft?

Grundsätzlich funktioniert der Abruf der Umsätze im CAMT-Format schon

Danke und schöne Grüße
Markus
infoman
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 24.07.2026 - 11:46 Uhr  ·  #2
Odin
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 24.07.2026 - 12:58 Uhr  ·  #3
Kleine Ergänzug:

hibiscus nutzt FinTS - über diesen Weg kann die GLS das tag batchbooking nicht beachten und umsetzen...
Aber die GLS kann eingereichte Sammler "auflösen" und einzeln darstellen - ob über FinTS wäre zu erfragen.

Viel Erfolg

Od
Freddy Lüking
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 24.07.2026 - 13:55 Uhr  ·  #4
Wieso sollte das nicht über FinTS klappen? Oder was meinst du damit?

Das geht mittlerweile über die Atruvia, dass batchbooking beachtet wird. Es muss aber zwingend vorher mit der Bank gesprochen werden, da das nicht standardmäßig am Konto gesetzt ist.

Und dann sollte das auch bei einer Sammelüberweisung per FinTS klappen, wenn in der Nachricht batchbooking=false drin steht.

Edit: Vielleicht ist auch einfach nur gemeint, dass Sammelüberweisungen gewünscht sind und nur in den Umsätzen das stehen soll. Das würde nämlich nur über EBICS funktionieren, da man dort einstellen kann, dass Sammelüberweisungen einzeln angezeigt werden sollen. Das würde über FinTS nicht klappen! Dann habe ich die Antwort von odn jetzt auch verstanden. Sorry!
Nemo
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 24.07.2026 - 14:18 Uhr  ·  #5
@Freddy Lüking
Die Genossenschaftsbanken können inzwischen auf in der SB-Schiene Sammler auflösen. Die abrufende Anwendung muß nur die camt.053-Dateien auf dem SB-Abruf verarbeiten können.
Raimund Sichmann
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 25.07.2026 - 17:06 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von mschlo

Hallo,

wir haben regelmäßig Sammelüberweisungen, die aber beim Abruf der Umsätze nur als "Sammelüberweisung mit XX Posten" mit einer Gesamtsumme auftauchen, ohne Details über die einzelnen Posten. Jetzt habe ich gelesen, dass CAMT.054 eigentlich genau diese Infos liefern sollte.

Liegt das nun daran, dass meine Bank (GLS) die Daten nicht zur Verfügung stellt, oder daran, dass Hibiscus die CAMT.054-Daten nicht abruft?

Grundsätzlich funktioniert der Abruf der Umsätze im CAMT-Format schon

Danke und schöne Grüße
Markus


Hallo Markus,
die Auflösung per camt.54 wird nicht für FinTS/HBCI angeboten, sondern für EBICS. Gedacht ist dies aber auch eher für sogenannte "Bankensammler", bei der z.B. Mengen an eingehenden Buchungen als Sammelauftrag auf dem Auszug gutgeschrieben werden, damit die Kontoauszüge nicht im Schuhkarton abgeholt werden müssen.

Ansonsten kannst du Batchbooking bei der Bank bestellen, lies dir bitte die Info dazu auf www.gls.de/batchbooking durch. Hier buchst du aber keine Sammler mehr, sondern "echte" Einzelaufträge. Die findest du dann auch auf dem juristischen Kontoauszug, nicht nur in den camt-Umsatzdaten.

Aber stellt euch mal die Frage: Wieso braucht ihr die Sammlerauflösung überhaupt?
Deine Software kennt die Zusammensetzung der Sammler und das reicht mit den Belegen in der Regel auch für die Buchhaltung und - Prüfung. Ausnahmen sind z.B. Betreuungen, bei der das Amtsgericht den Nachweis auf dem Auszug will.

Gruß
Raimund
Raimund Sichmann
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 25.07.2026 - 17:10 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Nemo
Die abrufende Anwendung muß nur die camt.053-Dateien auf dem SB-Abruf verarbeiten können.
stimmt, aber "nur" ist gut - camt.053 sind die Tagesumsätze/"Tagesauszüge", die meisten FinTS-Programme rufen lediglich camt.052 ab. camt.053 muss bei den Banken ausdrücklich pro Konto beauftragt werden. Dafür kann man die Dateien dann auch im Browserbanking exportieren.
infoman
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: 25.07.2026 - 18:17 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Aber stellt euch mal die Frage: Wieso braucht ihr die Sammlerauflösung überhaupt?

Es kommt auf die Menge an:
Sammler bis ca. 20 - hier ist die Auflösung und somit zeitlose Nachvollziehung (ohne Software) einfach nice
Sammler ab/über 20 - hier kann es auch aus Kostengründen sinnvoll sein, die Auflösung über PDF o.ä. digital beizulegen sinnvoller sein, aus den von Dir genannten Gründen.

Den Steuerberater (bzw. vielmehr die Sachbearbeiterin) sollte man in jedem Fall einbinden, denn auch von deren Seite kann sinnvoll sein oder auch nicht gewünscht - gerade im Hinblick auf automatische Verbuchung.
(bspw. DATEV UO, wenn über eine externe Software bezahlt, dann erfolgt kein automatischer Abgleich mit den Rechnungen
wenn jedoch DATVE UO Banking verwendet und dort die Rechnungen zusammengefasst und Sammler erstellt, ist die Auflösung logischerweise für den Stb. ein Kinderspiel)

Es kommt daher individuell auf den workflow (Größe, Software, notwendige Dokumentation) an.
Raimund Sichmann
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Re: Einzelposten Sammelüberweisung CAMT.054

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Gepostet: Gestern um 12:51 Uhr  ·  #9
Es kann auch wichtig sein, ob z.B. Einnahmen durch Lastschriften generiert werden, je nach Unternehmen oder z.B. Verein benötigt man keine Auflösung der Einzüge, für die Kosten/Überweisungen kann das aber wieder gewünscht sein. Wenn es rein um Kontrollzwecke geht, dann reicht auch oft die Anzeige der Sammlerposten im Onlinebanking.
Zitat geschrieben von infoman
(bspw. DATEV UO, wenn über eine externe Software bezahlt, dann erfolgt kein automatischer Abgleich mit den Rechnungen
nicht unbedingt, denn wenn Umsatzdaten Richtung DATEV als Service-Rechenzentrum geliefert werden, dann können die Sammler aufgelöst werden.
Um das noch zu komplettieren: Die Sammlerauflösung in den Umsatzdaten kann Richtung EBICS (nutzen eben auch Service-Rechenzentren wie DATEV, etc.) gesteuert werden, hier kann man auch entscheiden, ob z.B. Gehaltsbuchungen aufgeschlüsselt werden oder nicht.
Also hier ist wirklich das Steuerbüro gefragt, wobei ich schon die abstrusesten Beratungsfehler gesehen hab. Es ist aber auch ein komplexes Thema.
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