Hallo Captain,
leider haben die Ersteller dieses Dokumentes nicht nachgedacht.
Im Satzaufbau steht für die EU Überweisung:
Feld T22 (Auftragsart):
nur 13 zulässig
Feld T27 (Erweiterungskennzeichen): nicht belegbar
-> Dies würde bedeuten keine Meldeteile zulässig für EU Standardüberweisungen
Im Anhang 3b (Abgabe der Meldungen):
EU Standardübeweisungen ab 12.500 ZV Vordruck oder über Fußnote:
Code
Soweit das Kreditinstitut bereit ist, für EU-Standardüberweisungen bis zu 50.000 EUR den statistischen Meldeteil entgegenzunehmen
und an die Bundesbank weiterzuleiten, ist dies im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (§ 64 AWV i. V. mit § 58 c AWV) möglich
D.h. wenn die Bank sich bereit erklärt, darf Sie eine Meldung annehmen. Nur wie? Die Möglichkeit wurde vorher in der Spec für die EU Standardüberweisung in den Belegungsrichtlinien ausgeschlossen......
Daher sollte der Anwender grundsätzlich klären, ob und wie eine elektronische Einreichung möglich ist!
Gruß
Holger