Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

Infos zu Z1 und Z4, Besonderheiten der EU-Standard ÜW ab `06

 
Raimund Sichmann
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Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 10:57 Uhr  ·  #1
herauskopiert aus folgendem Thread:
http://www.onlinebanking-forum…php?t=3572
Zitat geschrieben von Hamick
Nach einem Gespräch mit der Hotline der Bundesbank sehe ich jetzt klarer:

Als Regelfall ist vorgesehen, dass der Auftraggeber meldepflichtige EU-Überweisungen in eigener Verantwortung manuell über den "Z4"-Vordruck der Bundesbank an diese meldet. Die Meldung ist also nicht Teil der Zahlungsverkehrsdatei. In SFIRM werden die Z4-Meldungen automatisch erstellt. Das Z4-Formular kann monatlich ausgedruckt und an die Bundesbank geschickt werden. Bei anderen Anwendungen kommt unter Umständen nur ein Hinweis, dass Meldepflicht besteht. Dann ist der Bundesbank-Vordruck auszufüllen.

Ausnahme 1: Z1-Meldung

Sofern eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank beantragt wurde, kann - wie bei "normalen" Auslandszahlungen - die Meldungen für EU-Standardüberweisungen per Z1 abgegeben und zusammen mit der Zahlungsverkehrsdatei bei der Sparkasse oder Bank eingereicht werden. Offenbar wird dies nicht von allen Programmen und auch nicht von allen Banken unterstützt. Bei unserer Hauptbankverbindung können wir jedoch weiter Z1-Meldungen schicken. Wir müssen die Überweisung in SFIRM nur als normalen AZV erfassen und nicht als EU-Zahlung.

Ausnahme 2: Z4-Meldung für alle Zahlungen

In Absprache mit dem Kreditinstitut und nach der Genehmigung durch die Bundesbank können alle meldepflichtigen Überweisungen (ESU und AZV) manuell mit "Z4"-Vordruck der Bundesbank vorgenommen werden. Zahlungen in das Nicht-EU-Ausland oder Zahlungen über 50.000 Euro, für die normalerweise eine Z1-Meldung vorzunehmen ist, können zusammen mit ESU-Überweisungen im Z4-Vordruck aufgeführt werden.

Meldepflicht bei Privatkunden

Privatkunden, die EU-Zahlungen vornehmen wollen, sind ebenfalls ab einem Überweisungbetrag von 12.500 € meldepflichtig. Bei der Meldung ist die "allgemeine" Firmennummer "00999995" anzugeben.


/edit Captain FRAG
Thread-Titel auf EU-Zahlungsverkehr angepasst.

Das gesagte bezieht sich nur auf die meldepflichtige, standardisierte Europaüberweisung!
Also eine Zahlung in den Europäischen Währungsraum unter Angabe von IBAN und BIC, der Betrag liegt zwischen 12.500 und 50.000.

/edit stoney
Z4-Meldung zum Download http://www.bundesbank.de/downl…012006.pdf
Holger Fischer
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 11:39 Uhr  ·  #2
Achtung
Für Ausnahme 1 sollte man unbedingt klären, wie die Meldung bei der Bank aufgeliefert werden soll!
Die DTAZV Spec ist hier nicht sauber! Und nicht jede Bank kann einen normalen AZV als EU Standardüberweisung kostengünstig abrechenen!

Gruß

Holger
Captain FRAG
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 12:09 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Und nicht jede Bank kann einen normalen AZV als EU Standardüberweisung kostengünstig abrechenen!


Warum eigentlich nicht?

Nehmen wir an, der Kunde benutzt einen Geschäftsvorfall der innerlich eine DTAZV-Datei transportiert. Namentlich also über FTAM AZV oder ESU oder über HBCI den HKAUB (mgl. auch HKESU).

Dann wird unter diesen Bedingungen doch eine DTAZV vom Programm generiert, die die Zahlungsart 13 besitzt und mit IBAN und BIC gesendet wird (alles andere wäre Programm technischer Unsinn!).

Damit entspricht sie den EU-Kriterien und MUSS daher doch als STP Zahlung verarbeitet werden.
[Ob das IT System der Bank das selber kann oder eine manuelle erfassung erfolgen ist doch gar nicht relevant sondern ein rein internes Bank-Problem.]

Was mit den V-/W-Sätzen also der Meldung geschieht ist noch ein anderes paar Schuhe.
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 13:12 Uhr  ·  #4
HI CFrag:

ich denke hier geht es um Einreichung einer DTAZV mit der Zahlungsart 00, sowie Holger es auch schreibt. Die meisten Privatbanken rechnen diese auch als ESÜ ab, wenn Sie den Kriterien entsprechen.


Einige rechnen diese aber auch normal ab, wenn Sie als 00 kommen und nicht mit 13 !

Du gehts wahrscheinlich davon aus ,dass der Kunde die aktuelleste Software/Update hat.

Die Aussage das eine Absprache mit dem KI erfolgen muss ist falsch ! Wenn der Kunde einen Meldeteil mitliefert wird er auch weitergeleitet. Wie soll das KI denn überprüfen ob eine Vereinbarung zwischen Kunde und Buba exisitiert ?
Captain FRAG
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 13:56 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von FFP-User
Die Aussage das eine Absprache mit dem KI erfolgen muss ist falsch ! Wenn der Kunde einen Meldeteil mitliefert wird er auch weitergeleitet. Wie soll das KI denn überprüfen ob eine Vereinbarung zwischen Kunde und Buba exisitiert ?


Ich denke da liegst du nicht ganz richtig.

Genausogut kann die Bank den Meldeteil auch löschen und möglicherweise auf die Löschung hinweisen (etwa über HBCI Rückmeldung oder FTAM PTK). Es besteht zur Weiterleitung nämlich keinerlei Verpflichtung! Das genau ist doch gerade die Besonderheit oder besser die Neuerung und der eigentlich Grund das man sich überhaupt auf die Z4 geeinigt hat.

Natürlich KANN die Bank ungeprüft diesen Meldeteil weiterleiten, denn es ist nicht Aufgabe der Bank zu prüfen ob eine Sondervereinbarung zwischen Kunde und BuBa besteht.

Die Sondergenehmigung braucht somit nur eingeholt zu werden, wenn die Bank auch die Weiterleitung überhaupt anbietet. Und genau das muss der Kunde im Einzelfall in Erfahrung bringen. Holgers Aussage halte ich daher für richtig.

-

Kommt die Zahlung mit ZA 0 sieht das natürlich anders aus. Streng genommen ist das keine EU, wird aber auch bei uns entsprechend der EU Preisverordnung abgerechet wenn die restlichen Kriterien eingehalten werden. Auch hier aber keinerlei Verpflichtung zu dieser Vorgehensweise.
FFP-User
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 14:05 Uhr  ·  #6
da hast du recht. War eine voreillige Antwort, Sorry.
Captain FRAG
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 14:08 Uhr  ·  #7
Kein Thema, gerade solche Diskussionen sind n.m.M. sehr sinnvoll, das sie die Problematiken und die kleinen Unterscheide nachvollziehbar herausstellen.
Holger Fischer
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 14:19 Uhr  ·  #8
Hallo Captain,

ich wollte eigentlich auf die unsaubere Spec raus. In der es heisst eine EU Standardüberweisung muss die Auftrags Art 13 haben und darf keinen Meldeteil enthalten. Dies steht halt im -praktischen- Widerspruch zur Ausnahme 1, mit dem es dem Kunden gestattet ist, einen Meldeteil mitzuschicken. Hier sollte der Kunde in der Tat geanu nachfragen, ob
1. Die Bank die Weiterleitung des Meldeteils übernimmt
2. Mit welcher Auftragsart eine EU Standardüberweisung mit Meldeteil übertragen werden darf
3. Ob die Software diese Vorgabe unterstützt

Da die Spec. anders lautet als die aktuelle Empfehlung des ZKA ist die Situation für den Anwender, wenn er einen Meldeteil loswerden möchte nicht sehr übersichtlich und schon gar nicht logisch.....
Un nicht Informieren kostet ggf. entsprechende Korrekturgebühren, oder der Auftrag wird nach den Standardsätzen für einen AZV abgerechnet weil er die Kriterien nicht erfüllt.

Gruß

Holger
Captain FRAG
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 14:38 Uhr  ·  #9
Holger Fischer
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 13.01.2006 - 16:04 Uhr  ·  #10
Hallo Captain,

leider haben die Ersteller dieses Dokumentes nicht nachgedacht.
Im Satzaufbau steht für die EU Überweisung:
Feld T22 (Auftragsart): nur 13 zulässig
Feld T27 (Erweiterungskennzeichen): nicht belegbar
-> Dies würde bedeuten keine Meldeteile zulässig für EU Standardüberweisungen

Im Anhang 3b (Abgabe der Meldungen):
EU Standardübeweisungen ab 12.500 ZV Vordruck oder über Fußnote:
Code
Soweit das Kreditinstitut bereit ist, für EU-Standardüberweisungen bis zu 50.000 EUR den statistischen Meldeteil entgegenzunehmen
und an die Bundesbank weiterzuleiten, ist dies im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (§ 64 AWV i. V. mit § 58 c AWV) möglich 


D.h. wenn die Bank sich bereit erklärt, darf Sie eine Meldung annehmen. Nur wie? Die Möglichkeit wurde vorher in der Spec für die EU Standardüberweisung in den Belegungsrichtlinien ausgeschlossen......

Daher sollte der Anwender grundsätzlich klären, ob und wie eine elektronische Einreichung möglich ist!

Gruß

Holger
Hamick
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 14.01.2006 - 17:27 Uhr  ·  #11
Hallo,

das Thema ist wirklich nicht einfach, da die Spezifikationen und die Realität nicht übereinstimmen. Holger liegt wohl richtig, wenn er daran erinnert, dass EU-Zahlungen nur mit Schlüssel 13 gesendet werden dürfen.

So sieht das auch die von uns genutze Software (SFIRM32). Erfasse ich Zahlungen mit Schlüssel 13, gibt mir SFIRM nur die Möglichkeit zur Erstellung einer Z4-Meldung. Gemäß den Specs dürfte das auch richtig sein.

Wir wollen aber per Z1-Meldung senden. Nach Absprache mit unserer Hausbank senden wir nun mit Schlüssel "00" (also definitiv nicht als EU-Zahlung) und das Rechenzentrum der Bank erkennt die Zahlung dennoch als ESU-Überweisung an. Uns wird somit nur der Preis für eine EU-Zahlung in Rechnung gestellt und wir müssen auch keine Repairgebühr bezahlen.

Diese Regelung kann ich sehr wahrscheinlich nicht auf andere Institute übertragen. Deshalb ist vorab ein Gespräch mit der Bank sehr zu empfehlen. Auch die verwendete Software wird eine Rolle spielen, ich kann mir vorstellen, dass die einzelnen Hersteller auch unterschiedliche Lösungsansätze haben. Zuletzt benötige ich auch noch die Ausnahmegenehmigung der Bundesbank, wenn ich statt Z4 Z1-Meldungen senden möchte.
Captain FRAG
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Re: Europäischer Zahlungsverkehr, Meldungen an die Bundesbank

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Gepostet: 16.01.2006 - 14:49 Uhr  ·  #12
Ich hatte ein Gespräch mit der Bundesbank wegen der angesprochenen Spezifikation.
Dort wurde mir gegenüber von einer Dame ausgesagt, das man sich im ZKA wie folgt geeinigt hat:

Wird eine EU-Standard mit Meldeteil wegen Ausnahmegenehmigung verwendet, ist abweichend zur allgemeinen Festlegung/Spezifikation die Zahlungsart 0 statt 13 zu verwenden.
Damit ist auch wieder das Feld T27 mit der Anzahl der Meldeteile belegbar.

So war angeblich der ausdrückliche Wunsch der Banken. Ob das so zutrifft kann ich nicht sagen. Ob diesen Ausnahme ebenfalls in der Spec steht kann ich derzeit leider nicht nachprüfen.

Im übrigen würde das aber auch das Verhalten von Sfirm erklären. Verwendet man das EU-Erfassungsformular, ist die Zahlungsart fix auf 13 gesetzt und damit keine Meldung per DFÜ erlaubt.
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