herauskopiert aus folgendem Thread:
http://www.onlinebanking-forum…php?t=3572
/edit Captain FRAG
Thread-Titel auf EU-Zahlungsverkehr angepasst.
Das gesagte bezieht sich nur auf die meldepflichtige, standardisierte Europaüberweisung!
Also eine Zahlung in den Europäischen Währungsraum unter Angabe von IBAN und BIC, der Betrag liegt zwischen 12.500 und 50.000.
/edit stoney
Z4-Meldung zum Download http://www.bundesbank.de/downl…012006.pdf
http://www.onlinebanking-forum…php?t=3572
Zitat geschrieben von Hamick
Nach einem Gespräch mit der Hotline der Bundesbank sehe ich jetzt klarer:
Als Regelfall ist vorgesehen, dass der Auftraggeber meldepflichtige EU-Überweisungen in eigener Verantwortung manuell über den "Z4"-Vordruck der Bundesbank an diese meldet. Die Meldung ist also nicht Teil der Zahlungsverkehrsdatei. In SFIRM werden die Z4-Meldungen automatisch erstellt. Das Z4-Formular kann monatlich ausgedruckt und an die Bundesbank geschickt werden. Bei anderen Anwendungen kommt unter Umständen nur ein Hinweis, dass Meldepflicht besteht. Dann ist der Bundesbank-Vordruck auszufüllen.
Ausnahme 1: Z1-Meldung
Sofern eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank beantragt wurde, kann - wie bei "normalen" Auslandszahlungen - die Meldungen für EU-Standardüberweisungen per Z1 abgegeben und zusammen mit der Zahlungsverkehrsdatei bei der Sparkasse oder Bank eingereicht werden. Offenbar wird dies nicht von allen Programmen und auch nicht von allen Banken unterstützt. Bei unserer Hauptbankverbindung können wir jedoch weiter Z1-Meldungen schicken. Wir müssen die Überweisung in SFIRM nur als normalen AZV erfassen und nicht als EU-Zahlung.
Ausnahme 2: Z4-Meldung für alle Zahlungen
In Absprache mit dem Kreditinstitut und nach der Genehmigung durch die Bundesbank können alle meldepflichtigen Überweisungen (ESU und AZV) manuell mit "Z4"-Vordruck der Bundesbank vorgenommen werden. Zahlungen in das Nicht-EU-Ausland oder Zahlungen über 50.000 Euro, für die normalerweise eine Z1-Meldung vorzunehmen ist, können zusammen mit ESU-Überweisungen im Z4-Vordruck aufgeführt werden.
Meldepflicht bei Privatkunden
Privatkunden, die EU-Zahlungen vornehmen wollen, sind ebenfalls ab einem Überweisungbetrag von 12.500 € meldepflichtig. Bei der Meldung ist die "allgemeine" Firmennummer "00999995" anzugeben.
Als Regelfall ist vorgesehen, dass der Auftraggeber meldepflichtige EU-Überweisungen in eigener Verantwortung manuell über den "Z4"-Vordruck der Bundesbank an diese meldet. Die Meldung ist also nicht Teil der Zahlungsverkehrsdatei. In SFIRM werden die Z4-Meldungen automatisch erstellt. Das Z4-Formular kann monatlich ausgedruckt und an die Bundesbank geschickt werden. Bei anderen Anwendungen kommt unter Umständen nur ein Hinweis, dass Meldepflicht besteht. Dann ist der Bundesbank-Vordruck auszufüllen.
Ausnahme 1: Z1-Meldung
Sofern eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank beantragt wurde, kann - wie bei "normalen" Auslandszahlungen - die Meldungen für EU-Standardüberweisungen per Z1 abgegeben und zusammen mit der Zahlungsverkehrsdatei bei der Sparkasse oder Bank eingereicht werden. Offenbar wird dies nicht von allen Programmen und auch nicht von allen Banken unterstützt. Bei unserer Hauptbankverbindung können wir jedoch weiter Z1-Meldungen schicken. Wir müssen die Überweisung in SFIRM nur als normalen AZV erfassen und nicht als EU-Zahlung.
Ausnahme 2: Z4-Meldung für alle Zahlungen
In Absprache mit dem Kreditinstitut und nach der Genehmigung durch die Bundesbank können alle meldepflichtigen Überweisungen (ESU und AZV) manuell mit "Z4"-Vordruck der Bundesbank vorgenommen werden. Zahlungen in das Nicht-EU-Ausland oder Zahlungen über 50.000 Euro, für die normalerweise eine Z1-Meldung vorzunehmen ist, können zusammen mit ESU-Überweisungen im Z4-Vordruck aufgeführt werden.
Meldepflicht bei Privatkunden
Privatkunden, die EU-Zahlungen vornehmen wollen, sind ebenfalls ab einem Überweisungbetrag von 12.500 € meldepflichtig. Bei der Meldung ist die "allgemeine" Firmennummer "00999995" anzugeben.
/edit Captain FRAG
Thread-Titel auf EU-Zahlungsverkehr angepasst.
Das gesagte bezieht sich nur auf die meldepflichtige, standardisierte Europaüberweisung!
Also eine Zahlung in den Europäischen Währungsraum unter Angabe von IBAN und BIC, der Betrag liegt zwischen 12.500 und 50.000.
/edit stoney
Z4-Meldung zum Download http://www.bundesbank.de/downl…012006.pdf