Hallo Heinrich,
muss dabei nicht sichergestellt sein, dass die Rechnung ausschließlich von der berechtigten Person (=Karteninhaber) unterschrieben wird? Dann kann es sein, dass das tatsächlich Voraussetzung ist, das jemand "dabei sitzt".
Es sollte aber möglciherweise erlaubt sein, einen ganzen Schwung auf einmal zu signieren.
Gruß
Raimund