Sinn und Zweck von AGBs ist ein Rationalisierungseffekt bei Massenverträgen, das die Vertragsbedingungen sonst individuell festgelegt werden müssten. Neben der Vereinfachung durch gleichlautende Vertragsbedingungen werden auch unklare oder fehlende Regelungen des Gestzgebers konkretisiert.
Darüber hinaus begrenzen AGBs das Risiko der Firma, die mit AGBs arbeitet. Dass das Risiko einseitig eingegrenzt wird, mag nicht immer gefallen, ist aber allgemein üblich. Bei Banking-Bedingungen heisst dies, dass die Bank bei einem eventuellen Schadensfall nicht haftet, wenn der Kunde PIN und/oder TAN in seiner Software hinterlegt hat. Ich kann eine TAN-Verwaltung also nutzen, darf mich nur nicht beschweren, wenn es schiefgeht.
Zitat geschrieben von Nobel_Consult
Was muß ein Bankkunde tun, um die nachstehend ziterte Bedingung zu erfüllen:
Zitat: "Der Kunde verpflichtet sich, seine Software nur aus einer zuverlässigen Quelle zu beziehen, um die Infizierung des PCs durch Computerviren bzw. dessen Verbindung mit einem „Trojanischen Pferd“ zu vermeiden".
Am besten: Software kaufen und nicht per Filesharing runterziehen.

Aber auch hier gilt: die Formulierung soll in erster Linie die Bank vor Schadensersatzansprüchen schützen.