Habe einige konkrete Fragen:
Was könnte der Grund sein, warum Banken in ihren AGB´s verlangen, das Aktiv X - beim Onelinekontakt - ausgeschaltet sein muß? Gibt außer Aktiv X z.B, in anderen Betriebssystemen, etwas das man besser ausschaltet, wenn man Onelinebanking macht?
Habe in den AGB´s etwas gefunden, was meist mit einen § 7 zu tun hat.
Die Vereinbarung / Vorschrift besagt. " Zitat: PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren.
Diese Info fand ich bestädigt durch Forenkollege Harald Fischer der bemerkte, Zitat: "Gemäß §7 der „Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN und TAN“ dürfen sowohl die PIN als auch TANs nicht elektronisch im Kundenprodukt
gespeichert werden".
So stellt sich die Frage, was mag der Grund dafür sein, dass auf einem mit Passwort gesicherten PC man die PIN´s und TAN´s nicht auf einem PC ablegen darf.
Was wenn die verwendete Software keinen Warnhinweis ausgibt, bei dem Versuch PIN und TAN abzuspreichern.
Was muß ein Bankkunde tun, um die nachstehend ziterte Bedingung zu erfüllen:
Zitat: "Der Kunde verpflichtet sich, seine Software nur aus einer zuverlässigen Quelle zu beziehen, um die Infizierung des PCs durch Computerviren bzw. dessen Verbindung mit einem „Trojanischen Pferd“ zu vermeiden".E.d.Z.
Mit bestem Dank im Voraus
Nobel_Consult
Was könnte der Grund sein, warum Banken in ihren AGB´s verlangen, das Aktiv X - beim Onelinekontakt - ausgeschaltet sein muß? Gibt außer Aktiv X z.B, in anderen Betriebssystemen, etwas das man besser ausschaltet, wenn man Onelinebanking macht?
Habe in den AGB´s etwas gefunden, was meist mit einen § 7 zu tun hat.
Die Vereinbarung / Vorschrift besagt. " Zitat: PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren.
Diese Info fand ich bestädigt durch Forenkollege Harald Fischer der bemerkte, Zitat: "Gemäß §7 der „Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN und TAN“ dürfen sowohl die PIN als auch TANs nicht elektronisch im Kundenprodukt
gespeichert werden".
So stellt sich die Frage, was mag der Grund dafür sein, dass auf einem mit Passwort gesicherten PC man die PIN´s und TAN´s nicht auf einem PC ablegen darf.
Was wenn die verwendete Software keinen Warnhinweis ausgibt, bei dem Versuch PIN und TAN abzuspreichern.
Was muß ein Bankkunde tun, um die nachstehend ziterte Bedingung zu erfüllen:
Zitat: "Der Kunde verpflichtet sich, seine Software nur aus einer zuverlässigen Quelle zu beziehen, um die Infizierung des PCs durch Computerviren bzw. dessen Verbindung mit einem „Trojanischen Pferd“ zu vermeiden".E.d.Z.
Mit bestem Dank im Voraus
Nobel_Consult