AGB´s der Geldinstitute wie auslegen?

Vorschriften aus den AGB´s was ist zu tun?

 
Nobel_Consult
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AGB´s der Geldinstitute wie auslegen?

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Gepostet: 15.04.2006 - 18:21 Uhr  ·  #1
Habe einige konkrete Fragen:

Was könnte der Grund sein, warum Banken in ihren AGB´s verlangen, das Aktiv X - beim Onelinekontakt - ausgeschaltet sein muß? Gibt außer Aktiv X z.B, in anderen Betriebssystemen, etwas das man besser ausschaltet, wenn man Onelinebanking macht?

Habe in den AGB´s etwas gefunden, was meist mit einen § 7 zu tun hat.
Die Vereinbarung / Vorschrift besagt. " Zitat: PIN und TAN dürfen nicht elektronisch gespeichert oder in anderer Form notiert werden; die dem Nutzer zur Verfügung gestellte TAN-Liste ist sicher zu verwahren.


Diese Info fand ich bestädigt durch Forenkollege Harald Fischer der bemerkte, Zitat: "Gemäß §7 der „Bedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN und TAN“ dürfen sowohl die PIN als auch TANs nicht elektronisch im Kundenprodukt
gespeichert werden".

So stellt sich die Frage, was mag der Grund dafür sein, dass auf einem mit Passwort gesicherten PC man die PIN´s und TAN´s nicht auf einem PC ablegen darf.

Was wenn die verwendete Software keinen Warnhinweis ausgibt, bei dem Versuch PIN und TAN abzuspreichern.


Was muß ein Bankkunde tun, um die nachstehend ziterte Bedingung zu erfüllen:
Zitat: "Der Kunde verpflichtet sich, seine Software nur aus einer zuverlässigen Quelle zu beziehen, um die Infizierung des PCs durch Computerviren bzw. dessen Verbindung mit einem „Trojanischen Pferd“ zu vermeiden".
E.d.Z.

Mit bestem Dank im Voraus
Nobel_Consult
Stoney
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Re: AGB´s der Geldinstitute wie auslegen?

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Gepostet: 15.04.2006 - 20:04 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von Nobel_Consult
So stellt sich die Frage, was mag der Grund dafür sein, dass auf einem mit Passwort gesicherten PC man die PIN´s und TAN´s nicht auf einem PC ablegen darf.


Wer sich tiefsinnig mit DDV-Chipkarten und Mac-Schlüsseln auseinandersetzt, sollte sich doch diese Frage selbst beantworten können ;-)

Zitat
Was wenn die verwendete Software keinen Warnhinweis ausgibt, bei dem Versuch PIN und TAN abzuspreichern.


Warum sollte die Software einen Warnhinweis geben? Der IE gibt auch keinen Warnhinweis bzlg. UHG, wenn man Bilder im Internet einfach speichert und das FTP-Programm auch nicht wenn man diese dann auf eigenen Seiten veröffentlicht...
Raimund Sichmann
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Re: AGB´s der Geldinstitute wie auslegen?

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Gepostet: 15.04.2006 - 23:47 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Nobel_Consult
Was könnte der Grund sein, warum Banken in ihren AGB´s verlangen, das Aktiv X - beim Onelinekontakt - ausgeschaltet sein muß?
wo genau hast du das gefunden? Bitte Quelle angeben.

Gruß
Raimund
btw: das Apostroph hat beim Plural wirklich selten was zu suchen..
Hamick
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Re: AGB´s der Geldinstitute wie auslegen?

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Gepostet: 16.04.2006 - 01:47 Uhr  ·  #4
Sinn und Zweck von AGBs ist ein Rationalisierungseffekt bei Massenverträgen, das die Vertragsbedingungen sonst individuell festgelegt werden müssten. Neben der Vereinfachung durch gleichlautende Vertragsbedingungen werden auch unklare oder fehlende Regelungen des Gestzgebers konkretisiert.

Darüber hinaus begrenzen AGBs das Risiko der Firma, die mit AGBs arbeitet. Dass das Risiko einseitig eingegrenzt wird, mag nicht immer gefallen, ist aber allgemein üblich. Bei Banking-Bedingungen heisst dies, dass die Bank bei einem eventuellen Schadensfall nicht haftet, wenn der Kunde PIN und/oder TAN in seiner Software hinterlegt hat. Ich kann eine TAN-Verwaltung also nutzen, darf mich nur nicht beschweren, wenn es schiefgeht.

Zitat geschrieben von Nobel_Consult

Was muß ein Bankkunde tun, um die nachstehend ziterte Bedingung zu erfüllen:
Zitat: "Der Kunde verpflichtet sich, seine Software nur aus einer zuverlässigen Quelle zu beziehen, um die Infizierung des PCs durch Computerviren bzw. dessen Verbindung mit einem „Trojanischen Pferd“ zu vermeiden".


Am besten: Software kaufen und nicht per Filesharing runterziehen. 😉 Aber auch hier gilt: die Formulierung soll in erster Linie die Bank vor Schadensersatzansprüchen schützen.
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