Hallo Michael,
da das Thema nichts mit der VRNWS zu tun hat, habe ich es hierher verschoben.
Dann mal grundsätzlich: Was irgendwelche Shopbetreiber gerne irgendwo hätten, ist erstmal zweitrangig!
Für die Informationen, die transportiert werden können, gibt es gültige Spezifikationen und für Aufträge gilt:
(Auszug aus der DTA Spec.)
Zugelassen sind
• die numerischen Zeichen 0 bis 9 (X’30’ - X’39’)
• die Großbuchstaben A - Z (X’41’ - X’5A’)
• die Sonderzeichen
Leerzeichen „ „ = X’20’
Punkt „.“ = X’2E’
Komma „,“ = X’2C’
Kaufmännisch „und“ „&“ = X’26’
Trennstrich „-„ = X’2D’
Plus-Zeichen „+“ = X’2B’
Stern „*“ = X’2A’
Prozent-Zeichen „%“ = X’25’
Schrägstrich „/“ = X’2F’
Dollar „$“ = X’24’
• sowie die Umlaute Ä, Ö, Ü und das ß. Hierfür gelten die Codierungen „Ä“ =
X’5B’, „Ö“ = X’5C’, „Ü“ = X’5D’, „ß“ = X’7E’.
Für den richtigen Ausdruck davon abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. Das Kreditinstitut kann Kleinbuchstaben in Datensätzen in Großbuchstaben konvertieren oder diese Datensätze an den Einreicher zurückgeben; unzulässige Sonderzeichen
kann es in Leerzeichen (Blanks) konvertieren.
D.h. in den Spezifikationen ist die Weitergabe des "@" gar nicht vorgesehen von keiner Bank!
Gruß
Holger