Hallo,
bei "RDH-Karten" werden bei der initialen Schlüsselverteilung entweder der Signaturschlüssel der Bank oder der Chiffrierschlüssel der Bank so übertragen, dass deren Authentizität nicht gesichert ist.
Damit der Kunde diese Schlüssel überprüfen kann, wird ihm ein sogenannter Ini-Brief mitgeliefert. Der Ini-Brief enthält den Hashwert des Signierschlüssels oder des Chiffrierschlüssels. Das Bankinprogramm stellt dem Kunden dann eine Möglichkeit zur Verfügung die Werte der übertragenen Schlüssel mit denen die in papierform übergeben wurden zu vergleichen.
Nach Spezifikation ist es auch möglich den Hashwert nicht per Ini-Brief zu übermitteln, sondern im Vorfeld auf die Chipkarte aufzubringen, so dass ein manueller Abgleich durch den Kunden nicht erfolgen muss sondern ein automatischer Abgleich durch die Software möglich ist.
Die Sparkassen arbeiten jedoch mit DDV Karten, d.h. die Karte hat von "Geburt an" die Schlüssel, so dass eine Übertragung der Schlüssel über ein ungesichertes Medium wie das Internet entfällt. Somit entfällt auch der Abgleich per Ini-Brief.
Gruß
Karsten