Moin Raimumd,
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
[...] deine Beauftragung einer Buchung hat nichts mit der Umsatzdarstellung zu tun.
Oups? Ich bin kein Fachmann im Bankgeschäft, Rechnungswesen oder wie auch immer das Fach zu benennen ist, das sich mit diesen Dingen vorrangig beschäftigt, aber diese Aussage erschließt sich mir nicht so recht. Ich gebe den Auftrag für eine Buchung an die Bank, der einen Umsatz erzeugt und dieser Auftrag hat nichts mit der Darstellung des dadurch erzeugten Umsatzes zu tun?
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Denk mal nach: Die Umsätze sehen alle, die die Kontoumsätze sehen dürfen und nicht nur du. Auch wenn du eine Firma hättest, die potentiellen Gehaltsbuchungen, die du gerade veranlasst hast.
Hmm, da sind sie wieder, die ominösen, geheimnisumwiterten Gehaltsbuchungen, von denen wohl nur ganz wenige wissen dürfen. Bitte sieh es mir nach, wenn ich hier kaum Verständnis entwickele und sogar ein wenig spöttisch klingen mag, aber ich war rund 40 Jahre im öffentlichen Dienst und mein Gehalt konnte jeder, der es wissen wollte, aus öffentlich zugänglichen Quellen bis auf den letzten Pfennig, später Cent erfahren. Gleiches gilt aktuell für meine Pension. Nichtsdestotrotz: ich habe prinzipiell schon begriffen, dass das für sehr viele eine empfindliche Sache darstellt.
Dein Verweis auf meine potentielle Firma bedeutet also: Ich hätte (sagen wir mal) 20 verschiedene Gehälter als Buchungsauftrag vergeben, die nun als Sammelüberweisung als EIN Posten (und EINE Summe) in der Umsatzdarstellung geführt werden. Und so können alle, die in der Bank die Umsätze sehen dürfen, auch nur diese EINE Sammelüberweisung sehen, aber nicht, wer darin im Einzelnen auftaucht. Und weil ja die Umsätze wieder zurück zu mir gehen, werden die Einzelposten auch hier nicht aufgeschlüsselt - es könnte ja sein, dass in der Firma jemand anderer als ich die zu sehen kriegt und außerdem:
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Und die Auflösung hier brauchst du als Einreicher ja auch wohl nicht, du weißt doch wohl hoffentlich, was du gerade gebucht hast.
Ich weiß es JETZT, ja - aber weiß ich es in fünf Monaten noch, wenn sich irgendetwas als unklar herausstellt, überprüft werden muss oder versehentlich passiert /nicht passiert ist mit der Buchung und nun gecheckt werden soll?
Zitat geschrieben von Raimund Sichmann
Aber:
Die Darstellung im Onlinebanking können vermutlich viele Banken auf deinen Antrag hin so umstellen, dass die Sammlerauflösung im Browser funktioniert, die genossenschaftlichen Banken können das jedenfalls bis zu einer gewissen Stückzahl. Die Sichtbarkeit kann auch abhängig davon gesteuert werden, ob Gehaltsbuchungen enthalten sind oder nicht. Das betrifft aber nicht die offiziellen Auszüge (PDF oder Papier) oder FinTS/HBCI. Der Sammler bleibt damit Sammler, was beim Batchbooking anders ist.
Das hört sich ja ganz erfreulich an, wobei mich Sammlerauflösung im Browser ja nicht so sehr interessiert, als vielmehr die Sammlerauflösung in meiner Banking-Software. Und da scheint ja wohl eine dezidierte Beauftragung für ein Batchbooking bei der Bank nötig zu sein.
Dank Dir auf jeden Fall für Deine Zeit und die Mühe, mir zu antworten
Gruß
Klaus