Ich dachte, dass bei der E-Rechnung die Daten sowieso immer auch an das Finanzamt übermittelt werden, damit wäre diese Frist immer automatisch erfüllt, weil ja der Leistungserbringer / Rechnungsersteller bereits alles übermittelt. Es geht nicht um eine Rechnung im PDF Format, sondern um die E-Rechnung, bei der die XML Metadaten entscheidend sind und eine PDF nur solchen Empfängern dient, die das Format nicht direkt verarbeiten können.
Nun gut, wenn das dann so ist... die paar Eingangsrechnungen, die hier noch als Papier kommen, wandern direkt in den Scanner und anhand der Metadaten der Datei sieht man ja, dass dem so ist. Also ob die Daten änderbar sind oder nicht, sie wurden nachweislich nicht geändert, da lasse ich mich auch gerne auf einen Streit mit dem FA ein.
Nehmen wir mal paar praktische Beispiele:
- Porto (online bei der Post bestellt) es folgt eine RE mit 10 x 55c über EUR 5,50 (was doll ich daran denn überhaupt manipulieren gegenüber dem FA)
- Glasfaserrechnung (im Portal des Anbieter elektronisch, immer 34,99 EUR jeden Monat)
- Strom (siehe Glasfaser)
- Gewerbesteuervorauszahlung
- Lohnsteuer (Quartalsweise, von der Software erzeugt)
- Einkommensteuer (wird vom FA abgebucht auf Basis des letzten Bescheides, den ich auch nicht manipulieren kann, er kommt ja vom FA selbst)
mir fallen bei meiner Firma keine Szenarien ein, wo ich durch Manipulation von Belegen Steuern hinterziehen kann - da lass ich es gerne drauf ankommen, dass mir das FA was andres erzählt. Aber ich mache generell auch nicht jeden Scheiß mit. Auf einem Tesla z.B. hab ich keine Umweltplakette, obwohl die drauf müsste. Sollte ich von unseren Behörden da jemals einen Strafzettel bekommen, gehe ich auch gerne vor Gericht. Es gibt keinen Tesla, der kein E-Fahrzeug ist, also brauche ich auch keine grüne Plakette und auch kein Kennzeichen mit einem "E".
Vielleicht mal aus der Praxis der kürzlich erfolgten Steueraußenprüfung:
Ich habe keine Belege für die immer wiederkehrende gleichbleibende Zahlung der betrieblichen Altersvorsorge, weil ich dem Anbieter der BAV gesagt, habe, dass ich keine Avise zur immer gleichbleibenden Abbuchung möchte. Es wurde dazu auch vom FA nichts beanstandet. Ähnliches gilt bei wiederkehrenden Zahlungen, also Beispiel meine außergewöhnlichen Belastungen (Unterhalt) in immer gleicher Höhe. Abbuchungen vom Finanzamt basieren auch auf Ankündigungen im letzten Steuerbescheid, also die Vorauszahlungen. Da kommen bei mir auch keine Belege dazu, das kommt vom FA, also weiß das FA auch, was es abbucht. Und auch hier gab es keine Rückfragen zu fehlenden Belegen...