Hallo Captain,
sorry, dass ichd as so direkt sage, aber wie Sinn frei ist das denn!? Da werden einmal Umsatzinformationen und einmal der Kontoauszug im MT940 geliefert und die Daten haben einen anderen Informationsgehalt!? Und ein normaler Anwneder kann mit dem Format gar nichts anfangen?
Und vor dem Finanzamt ist es für Ottonormalverbraucher eh egal, ob er einen Ausdruck der Umsatzinformatioenn oder einen Kontoauzug beim Finanzamt vorlegt, wozu dann noch ein Kontoauzug in einem für den Anwender völlig nutzlosen Form.......
Ein Kontoauszug im MT940 ist aus meiner Sicht nur sinnvoll, wenn dieser Auszug juristisch verwendbar ist und von den verwendeten Stellen automatisiert verarbeitet wird.
Naja, den Rest spare ich mir........
Viele Grüße
Holger
sorry, dass ichd as so direkt sage, aber wie Sinn frei ist das denn!? Da werden einmal Umsatzinformationen und einmal der Kontoauszug im MT940 geliefert und die Daten haben einen anderen Informationsgehalt!? Und ein normaler Anwneder kann mit dem Format gar nichts anfangen?
Und vor dem Finanzamt ist es für Ottonormalverbraucher eh egal, ob er einen Ausdruck der Umsatzinformatioenn oder einen Kontoauzug beim Finanzamt vorlegt, wozu dann noch ein Kontoauzug in einem für den Anwender völlig nutzlosen Form.......
Ein Kontoauszug im MT940 ist aus meiner Sicht nur sinnvoll, wenn dieser Auszug juristisch verwendbar ist und von den verwendeten Stellen automatisiert verarbeitet wird.
Naja, den Rest spare ich mir........
Viele Grüße
Holger