Zitat geschrieben von Stoney
Ob BZÜ oder auch normal ÜW macht ja eigentlich keinen Unterschied, es ist ja allein der Verwendungszweck, der anders ist, oder sehe ich das falsch?
Stimmt eigentlich. Habe mich etwas falsch ausgedrückt. Die Motivation der Schweizer Banken und Firmen war eigentlich, dass die Rechnungen korrekt (damit sie automatisch verarbeitet werden können, wie z.B. bei BZÜ) und pünktlich bezahlt werden. Habe das bisher eher einseitig betrachtet.
An sich ist das schon eine geniale Lösung. Die Rechnungen werden ins Internetbanking eingestellt und der Kunde braucht sie nur noch freigeben oder eben ablehnen.
Eine Variante zu Internetzahlungsverfahren ist dies allerdings nicht, da es keine Überwachung gibt, dass der Kunde nach Bezahlen der Ware diese auch zugeschickt bekommt. Aus meiner Sicht gibt es z.Z. kein optimales Zahlungsverfahren, wo die Risiken ausgewogen auf Käufer und Verkäufer verteilt werden. Außer vielleicht die Treuhandgeschichte bei ebay ...
Wer so ein Verfahren auf Treuhandbasis erfindet, dem müsste man den Nobelpreis für alternative Internetzahlungsverfahren verleihen.

Gruß ELDI-Man