Hallo msa,
stempel mich ruhig als "Papiertiger" ab - damit kann ich leben.
Als Privatmann mit Privatkonto dürfte sich das Kontopapier noch in Grenzen halten, um dieses dann regelmäßig abzustauben (wie Du so schön gesagt hast).
Nun möchte ich mal ein Beispiel geben, warum der Papierauszug seine Wichtigkeit hatte (da gab es noch keine E-kontoauszüge).
Meine SpaKa teilte mir z.B. 1997 mit, dass der BGH mit Urteil v. 07.Mai 1996 (Az.:XIZR217/95) entschieden hat, dass es grundsätzlich zulässig ist, bei privaten Girokonten Postenpreise, auch für Barein- und auszahlungen, zu erheben, wenn zugleich mindestens 5 Freiposten im Monat gewährt werden.
Einen Anspruch auf tatsächliche Erstattung in Höhe von 5 Freiposten pro Monat haben Sie jedoch nur dann, wenn Sie im jeweiligen Monat 5-mal an der Kasse (und nicht am Geldautomaten) Bankverfügungen getätigt haben.
Aus Vereinfachungsgründen wurde dann (wenn auf detaillierten Nachweis verzichtet wird), eine einmalige Zahlung von DM 72,-- als Abgeltung angeboten.
Aufgrund meiner (sogenannten) Papiersammelwut konnte ich den Nachweis führen und tatsächlich eine weitaus höhere Vergütung geltend machen.
Der Vergleich hinkt natürlich ein wenig, aber wie Du schon richtig bemerkt hast, ist es tatsächlich
"Geschmackssache".
Man kann auch diese Angelegenheit nicht nur verallgemeinern oder auf das eigene Verhalten übertragen, oder?